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D: 60 Mio. Euro Bußgeld für Schokoladekartell

Das Bundeskartellamt hat gegen insgesamt 11 Süßwarenhersteller, darunter Nestlé, Kraft und Ritter, sowie deren verantwortliche Vertriebsmitarbeiter Bußgelder in Höhe von rund 60 Mio. Euro wegen verschiedener Kartellverstöße verhängt.
Von Redaktion
31. Januar 2013

Eingeleitet worden waren die Verfahren nach einem Kronzeugenantrag der Mars GmbH, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde. Nachdem das Bundeskartellamt im Februar 2008 branchenweit Durchsuchungen durchgeführt hatte, folgten Bonusanträge weiterer Unternehmen.

Preisabsprachen bei Tafelschokolade (Bußgeld in Höhe von rund 21,7 Mio. Euro)

Je ein Verantwortlicher von Kraft und Ritter hatten sich in mehreren Telefonaten zwischen März und September 2007 gegenseitig über die jeweils beabsichtigte Preiserhöhung für Tafelschokoladen informiert. Die Herstellerabgabe-Preise für die 100g-Tafeln wurden Anfang 2008 um 15 bis 25 Prozent angehoben, die von den Herstellern empfohlenen Endverbraucherpreise um zehn bis 15 Cent. Nachweisbar war dieser Sachverhalt nur durch einen Kronzeugenantrag von Ritter, sodass dem Unternehmen eine Geldbuße erlassen wurde.

Gesprächskreis „Vierer-Runde“, Preisabsprachen und Informationsaustausch (Bußgeld in Höhe von rund 19,5 Mio. Euro)

Hochrangige Mitarbeiter der Unternehmen Ritter, Mars und Nestlé stimmten sich im Laufe des Jahres 2007 im Rahmen eines regelmäßig tagenden Gesprächskreises über Preiserhöhungen für Schokoladenprodukte ab. Mars und Nestlé zählen zu den führenden Anbietern von Schokoriegeln und Schoko-Bites. Die Preiserhöhungen für diese Produkte betrugen Anfang 2008 durchschnittlich etwa zehn Prozent und wurden teilweise auch über eine Verringerung des Verpackungsinhalts (sog. „Downsizing“) umgesetzt.

Darüber hinaus wurden bei den Treffen seit Frühjahr 2006 bis zur Durchsuchung des Bundeskartellamtes im Februar 2008 Informationen über den Stand und den Verlauf der jeweiligen Verhandlungen mit verschiedenen großen Einzelhändlern ausgetauscht. An diesem Informationsaustausch beteiligte sich auch ein Vertriebsmitarbeiter von Haribo. Daher wurde auch gegen Haribo bereits im Sommer 2012 ein Bußgeld erlassen.

Die Unternehmen informierten sich über die Rabattforderungen des Einzelhandels gegenüber den anderen Süßwarenherstellern sowie deren Reaktionen auf diese Forderungen. Auf diese Weise konnte die eigene Strategie in den Verhandlungen beeinflusst werden.

Informationsaustausch im Arbeitskreis Konditionenvereinigung (Bußgeld in Höhe von rund 19,6 Mio. Euro)

Auch im Rahmen von Sitzungen des Arbeitskreises Konditionenvereinigung des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) wurden zumindest seit 2004 und bis Anfang 2008 Informationen über den Stand der Verhandlungen mit den Abnehmern aus dem Lebensmitteleinzelhandel sowie teilweise auch über beabsichtigte Erhöhungen der Listenpreise ausgetauscht. Beteiligt waren hier neben Mars und Ritter die mittelständischen Süßwarenhersteller Bahlsen, Griesson de Beukelaer, Storck, Katjes, CFP Brands, Feodora, Piasten und Zentis.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Unternehmen Ritter, Nestlé, Kraft und Katjes bei der Aufklärung der jeweiligen Sachverhalte mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Die Mehrheit der Verfahren konnte im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden.

Die Bußgeldbescheide gegen die Unternehmen Haribo, Katjes, Kraft, Piasten, Storck und Zentis sind bereits rechtskräftig. Gegen die übrigen Bescheide kann noch Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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