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Tagung: Experten sehen Handlungsbedarf im Kartellverfahrensrecht

Auf Einladung des Bundeskartellamtes diskutierten am 4. Oktober 2012 in Bonn rund 100 Experten über die aktuellen Herausforderungen der Anwendung und Durchsetzung des Kartellrechts in Deutschland und in Europa.
Von Redaktion
09. Oktober 2012

Der Arbeitskreis Kartellrecht tagt jährlich zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen. Die Veranstaltung am 4. Oktober 2012 trug den Titel „Kartellbußgeldverfahren zwischen deutschem Systemdenken und europäischer Konvergenz“. An der Sitzung des Arbeitskreises nahmen zahlreiche Hochschullehrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangige Vertreter nationaler und internationaler Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richter der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof teil.

Das Bußgeldverfahren im deutschen Kartellrecht richtet sich in erster Linie nach den Vorgaben des strafprozessual geprägten Ordnungswidrigkeitengesetzes. Nach Auffassung vieler Experten wird die geltende gesetzliche Regelung nicht den Bedürfnissen des primär an Unternehmen gerichteten Kartellrechts gerecht. Viele Teilnehmer sprachen sich daher für ein auf Kartelldelikte spezialisiertes Verfahrensrecht aus.

Unter den Experten bestand weitgehender Konsens, dass die Dauer und der Aufwand in den Verfahren bei Kartellordnungswidrigkeiten in Deutschland ein erhebliches Ausmaß erreicht hat. Viele Experten forderten, die Schwachstellen des Systems durch gesetzgeberische Maßnahmen zu beseitigen. Änderungsbedarf am derzeitigen Rechtsrahmen wurde von verschiedenen Seiten vor allem in den Bereichen Sanktionen und Verfahrensregeln ausgemacht. Während einige Teilnehmer für notwendige Anpassungen im Rahmen des bestehenden Systems argumentierten, rieten andere Teilnehmer an, den Blick nach Europa zu richten. Auch im Sinne einer fortschreitenden europäischen Konvergenz läge es nahe, sich nicht nur materiell, sondern auch hinsichtlich des prozeduralen Rechtsrahmens, stärker dem Europäischen Recht anzupassen.

Das Arbeitspapier zu der Tagung sowie einzelne Vorträge der Teilnehmer können auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abgerufen werden.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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