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TI Österreich publiziert „Dos and Don'ts“ zum Whistleblowing

Transparency International – Austrian Chapter hat den Leitfaden „Whistleblowing – 10 Best Practices für Hinweisgeber und Unternehmen“ veröffentlicht. Darin werden kurz und knapp die wichtigsten Dos and Don'ts in Bezug auf Whistleblowing erläutert.
Von Redaktion
10. Juli 2018

Die Stadt Salzburg diskutiert derzeit über die Einrichtung einer Plattform für anonyme Hinweise, um Missstände in der Verwaltung aufdecken zu können. Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC) ist davon überzeugt, dass anonyme Hinweisgebersysteme eine wesentliche Rolle in der Förderung korruptionsresistenter Integritätssysteme im öffentlichen wie auch privaten Sektor spielen.

Daher hat TI-AC nun einen Leitfaden für Hinweisgeber und Unternehmen veröffentlicht, der Hilfestellungen und Handlungsvorschläge im Umgang mit Whistleblowing bieten soll. Der Leitfaden richtet sich sowohl an Mitarbeiter, die sich überlegen, Missstände aufzudecken, als auch an Unternehmen, die mit anonymen Meldungen konfrontiert sind.

Hinweisgeber: Mögliche Szenarien antizipieren

Die Best-Practice-Beispiele im Leitfaden sollen Mitarbeitern eine realistische Vorstellung möglicher Szenarien geben, in denen sie mit Missständen im Unternehmen konfrontiert sein könnten. Weiters sollen sie Hilfestellung bieten, wie Hinweise auf mögliches Fehlverhalten am besten gemeldet werden und welche Schritte dabei zu beachten sind.

Unternehmen: Mit Hinweisen vertrauenswürdig umgehen

Demgegenüber sollen Unternehmen und Institutionen, die interne Missstände aufdecken wollen, den Mehrwert von Meldungen durch Hinweisgeber erkennen und durch den Leitfaden ermutigt werden, bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, um einen vertrauensvollen Umgang mit Hinweisgebermeldungen zu gewährleisten.

TI-AC fordert besseren Schutz für Whistleblower

„Keine Organisation ist vor illegalen Aktivitäten und Machtmissbrauch gefeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Organisation privat oder öffentlich, groß oder klein ist“, stellt Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-AC, fest.

Eine langjährige Forderung von TI-AC ist daher, eine allgemeingültige Regelung zum Schutz für Hinweisgeber aus dem Privatsektor rechtlich zu verankern wie sie bereits für Beamte besteht. Daher begrüßt die Organisation, dass die Europäische Kommission derzeit an einer EU-weiten Regelung zum Schutz von Personen, die Fälle von Korruption, Betrug oder Fahrlässigkeit melden, arbeitet.

(Quelle: TI-AC)

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