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Schwimmbadtechnik-Firmen: EU genehmigt Fusion unter Auflagen

Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Schwimmbadtechnikhersteller Zodiac und Fluidra nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass Fluidra den Großteil seines Geschäfts mit Poolrobotern veräußert.
Von Redaktion
29. Juni 2018

Zodiac und Fluidra sind in ganz Europa im Bereich der Schwimmbadtechnik vor allem für Privatschwimmbecken tätig. Sie vertreiben Produkte wie Pumpen, Filter, Reiniger, Heizgeräte und Geräte, die Chemikalien im Becken kontrollieren und verteilen.

Die Untersuchung der Kommission

Die Untersuchung der Kommission konzentrierte sich auf die sich überschneidenden Tätigkeiten der Unternehmen in den Bereichen Poolreinigung, Wasseraufbereitung und Wassererwärmung.

  • Für Poolroboter gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb erheblich eingeschränkt hätte. Nach Durchführung des Vorhabens hätte das Gemeinschaftsunternehmen nur noch mit wenigen anderen Anbietern im Wettbewerb gestanden, so z. B. mit Maytronics und Hayward. Die Kommission stellte ferner fest, dass der Eintritt in den Markt für Poolroboter besonders schwierig ist, da die auf diesem Markt tätigen Unternehmen erhebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung tätigen müssen und auf eine Reihe von Funktionen angewiesen sind, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind. Daher hatte die Kommission zunächst Bedenken, dass das Vorhaben zu höheren Preisen und einer geringeren Auswahl für die europäischen Verbraucher geführt haben könnte.

  • In den Bereichen Wasseraufbereitung und Wassererwärmung sowie in Bezug auf andere Produkte, bei denen die Marktpräsenz von Zodiac geringer ist, wie Pumpen und Filter, besteht dem Untersuchungsergebnis zufolge kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da das Gemeinschaftsunternehmen auch weiterhin dem Konkurrenzdruck von zahlreichen Wettbewerbern ausgesetzt sein wird.

Die Verpflichtungsangebote

Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, haben die beiden Unternehmen angeboten, die in Israel ansässige Fluidra-Tochtergesellschaft Aquatron Robotic Technology Ltd. zu veräußern, die Poolroboter herstellt und weltweit vertreibt. Auf diese Tochtergesellschaft entfällt fast der gesamte Umsatz von Fluidra mit diesen Produkten in Europa. Die Veräußerung betrifft alle relevanten materiellen und immateriellen Vermögenswerte, so auch Rechte des geistigen Eigentums und die Marke „Aquabot“. Dadurch wird die Rentabilität des veräußerten Geschäfts gesichert.

Infolge eines umfassenden Markttests kam die Kommission zu dem Schluss, dass die festgestellten Wettbewerbsbedenken durch die Verpflichtungen ausgeräumt werden und das Vorhaben in der geänderten Form daher wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.

(Quelle: EU-Kommission)

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