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Schweiz & Österreich: Neue Entwicklungen im Kartellrecht

Der Präsident der Schweizerischen Wettbewerbskommission (Weko), Vincent Martenet, erläuterte auf einer Veranstaltung in Wien aktuelle Fragen im Kartellrecht. Unter anderem sprach er über die Bedeutung von Compliance in Kartellverfahren.
Von Redaktion
13. Dezember 2011

Vincent Martenet hielt die Rede im Anschluss an die jährlichen bilateralen Gesprächen zwischen der Schweizerischen Wettbewerbskommission Weko und der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde BWB am 5. Dezember in Wien.

Schwerpunkte des Vortrags waren die Zusammenarbeit der Wettbewerbskommission mit der Europäischen Kommission, die Bewertung von Compliance sowie die in Diskussion befindlichen Änderungen des schweizerischen Kartellgesetzes.

Internationaler Informationsaustausch erforderlich

Ein Problem stellt nach Angaben von Vincent Martenet der Informationsaustausch zwischen der Europäischen Kommission und der Schweizerischen Wettbewerbskommission dar. So müsse momentan zweifach ermittelt und zwei Verfahren geführt werden, wenn ein kartellrechtlicher Verstoß sowohl in der Schweiz als auch in der EU auftritt. Dies liege daran, dass es kein Kooperationsabkommen gebe. Seit März 2011 werde jedoch heftig daran gearbeitet. Um die Bekämpfung von Kartellen effizient gestalten zu können, sei internationale Zusammenarbeit unumgänglich.

Verstärkung des Kartellgesetzes

Auch in der Schweiz hat, ähnlich wie in Österreich, eine Revision des Kartellrechts begonnen. In Diskussion ist vor allem die Einführung eines tatsächlichen Kartellverbotes bei horizontalen und vertikalen Absprachen, wodurch die Rechtfertigungsgründe für Kartelle schrumpfen sollen und die Nachweisbarkeit von Absprachen erleichtert werden soll.
Ebenso wie in Österreich wird die Verankerung des SIEC Tests bei Unternehmenszusammenschlüssen geprüft.

Bei der Frage, ob die Entscheidungsbefugnis und die Ermittlungsbefugnis gemeinsam von der Weko ausgeübt werden kann, ist man sich Großteils einig: eine Trennung wäre unvernünftig, langwierig und beschwerlich.

Compliance als Milderungsgrund?

- war der letzte diskutierte Punkt. Während man in der Schweiz über Compliance als im Gesetz verhafteten Milderungsgrund bei Kartellverstößen diskutiert, war man sich bei der Veranstaltung einig, dass diese eigentlich erschwerend wirken müsste. Sobald Unternehmen wissentlich Vergehen gegen das Kartellgesetz begehen, da Mitarbeiter sich durch entsprechende Compliance-Schulungen des Ausmaßes von Kartellrechtsverletzungen voll bewusst sind, wäre diese Vorsätzlichkeit eigentlich härter zu bestrafen.

(PA BWB, red)

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