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EU & China: Engere Kooperation bei Fusionskontrollen

Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission und das chinesische Handelsministerium arbeiten bei der Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen künftig stärker zusammen.
Von Redaktion
19. Oktober 2015

Am 15. Oktober haben die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission und das Handelsministerium der Volksrepublik China (MOFCOM) in Peking einen Leitfaden bewährter Praktiken für die Zusammenarbeit bei der Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen unterzeichnet.

Der Leitfaden bildet einen Rahmen für eine engere Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Kommission und der chinesischen Fusionskontrollbehörde MOFCOM bei der Prüfung von Fusionsvorhaben. Denn immer mehr internationale Vorhaben von Unternehmen müssten inzwischen in mehreren Rechtsordnungen genehmigt werden, wie die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager ausführt.

Die Zusammenarbeit der beiden Wettbewerbsbehörden soll die Effizienz der Untersuchungen steigern und den Aufwand für die beteiligten Unternehmen verringern, insbesondere wenn die Behörden in der Lage sind, untereinander und mit den fusionierenden Unternehmen Informationen auszutauschen und die Terminplanung in wichtigen Untersuchungsphasen zu erörtern.

Der Leitfaden soll während des gesamten Fusionskontrollverfahrens den Austausch über Verfahrens- und inhaltlichen Fragen wie die Abgrenzung der relevanten Märkte, Schadenstheorien, wettbewerbsrechtliche Folgenabschätzungen und Abhilfemaßnahmen erleichtern.

Hintergrund

Die Durchsetzung der Kartellvorschriften ist in China auf drei Behörden verteilt: Das Handelsministerium (MOFCOM) ist für die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen, die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) für die Durchsetzung der Vorschriften zur Verhinderung preisbezogener Kartellrechtsverstöße und die Staatliche Verwaltung für Industrie und Handel (SAIC) für die Durchsetzung der Vorschriften über nicht preisbezogene Kartellrechtsverstöße zuständig.
Die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission hat mit dem chinesischen Handelsministerium bereits 2004 einen Bezugsrahmen für den Dialog zwischen der EU und China über die Wettbewerbspolitik vereinbart. Diese Vereinbarung von 2004 wird weiterhin die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Handelsministerium bilden. Im Jahr 2012 hat die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission mit der NDRC und der SAIC eine Absichtserklärung unterzeichnet, die den Rahmen für die Stärkung der Zusammenarbeit und Koordination bildet.

(Quelle: EU-Kommission)

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