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Schönherr publiziert Antikorruptionsfibel für 18 CEE-Länder

Die internationale Anwaltskanzlei Schönherr sieht ihren jetzt veröffentlichten „White Collar Crime Primer“ als praktischen Rechtsratgeber zum Thema Korruption in Zentral- und Osteuropa.
Von Redaktion
28. Juni 2011

Mit zunehmender Internationalisierung und wachsender Größe steigen die Haftungsrisiken für Unternehmen und ihre Manager. Wirtschaftskriminalität oder „White Collar Crime“ – besonders Korruption, Betrug und Geldwäsche – und Compliance gewinnen an Bedeutung.

Mit einer „White Collar Crime“-Fibel will Schönherr jetzt einen praktischen Leitfaden vorlegen, „um das Geschäft sicher durch den wirtschaftsrechtlichen Dschungel von 18 Jurisdiktionen zu steuern.“ Letztes Jahr gründete Schönherr ein Team von Compliance- und White Collar Crime-Spezialisten für den zentral- und osteuropäischen Raum. Der nun herausgebrachte Leitfaden basiert auf den Erfahrungen des 26-köpfigen Teams und soll ein verständlicher Ratgeber zu den wichtigsten Themen und Herausforderungen im Zusammenhang mit Korruption sein. Und zwar für die 18 Länder Albanien, Bosnien & Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ukraine und Ungarn.

Jeder Nationen-Beitrag beantwortet laut Schönherr eine Anzahl dort jeweils besonders relevanter rechtlicher Fragen, die täglich im Bereich Antikorruption und Compliance auftauchen.

Ein eigener Abschnitt des Leitfadens beschäftigt sich mit dem US-Foreign Corrupt Practices Act und dem UK Bribery Act (siehe zu Letzterem auch die ausführlichen Fachbeiträge auf diesem Portal).

Der Ratgeber steht auf der Website von Schönherr zum Download bereit.

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