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Schaltanlagen-Kartell: Für Siemens wird 400-Millionen-Strafe fällig

Der Europäische Gerichtshof hat im Kartellfall um gasisolierte Schaltanlagen Rechtsmittel von Siemens, Mitsubishi und Toshiba zurückgewiesen. Die gegen Siemens verhängte Geldbuße in Höhe von knapp 400 Mio. Euro wird damit rechtskräftig.
Von Redaktion
20. Dezember 2013

Mit Entscheidung vom 24. Januar 2007 verhängte die Kommission gegen zwanzig europäische und japanische Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 750,71 Mio. Euro wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen (GIS) zwischen 1988 und 2004. GIS werden in Umspannwerken bei der Umwandlung von elektrischem Strom mit hoher Spannung in solchen mit niedriger Spannung (und umgekehrt) verwendet.

Gegen Siemens wurde mit 396,56 Mio. Euro die höchste Geldbuße verhängt. Die gegen Mitsubishi und Toshiba verhängten Geldbußen beliefen sich auf 113,92 Mio. Euro bzw. 86,25 Mio. Euro. Zu diesen beiden Geldbußen kam eine weitere Geldbuße in Höhe von 4,65 Mio. EUR hinzu, die von den beiden japanischen Gesellschaften gesamtschuldnerisch zu zahlen war.

Während das Gericht der Europäischen Union als Vorinstanz um EUGH die Klage der Siemens AG gegen die Entscheidung der Kommission abwies und damit die Geldbuße von 396,56 Mio. Euro aufrechterhielt, hob es die gegen Mitsubishi und Toshiba verhängten Geldbußen auf. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Kommission den Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Berechnung der Geldbußen der japanischen Hersteller verletzt hatte. Dagegen bestätigte es die Entscheidung der Kommission, soweit darin die Beteiligung von Mitsubishi und Toshiba am Kartell festgestellt wird.

Mit seinem gestrigen Urteil weist der Gerichtshof die von Siemens, Mitsubishi und Toshiba gegen diese Urteile eingelegten Rechtsmittel zurück.

Damit werden die von der Kommission gegen die Siemens AG verhängte Geldbuße sowie die Feststellung der Kommission, dass Mitsubishi und Toshiba am Kartell beteiligt waren, rechtskräftig.

Inzwischen hat die Kommission die gegen Mitsubishi und Toshiba zu verhängenden Geldbußen neu berechnet und auf 74,82 Mio. Euro bzw. 56,79 Mio. Euro festgesetzt. Der von diesen beiden Gesellschaften als Gesamtschuldner zu zahlende Betrag ist erneut auf 4,65 Mio. Euro festgesetzt worden. Die von Mitsubishi und Toshiba gegen diese neuerliche Entscheidung der Kommission erhobenen Klagen werden derzeit vom Gericht geprüft.

Parallel dazu prüft der Gerichtshof fünf weitere Rechtsmittel betreffend andere europäische Gesellschaften als die Siemens AG, denen die Kommission ebenfalls Geldbußen wegen ihrer Beteiligung am GIS-Kartell auferlegt hat.

(Quelle: EUGH)

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