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Schadenersatzforderung bei fehlerhaften Vergaben: VwGH zweifelt an gesetzlichen Fristen

Ist das österreichische Bundesvergabegesetz mit Unionsrecht vereinbar? Dazu hat der Verwaltungsgerichtshof nun den Europäischen Gerichtshof befragt.
Von Redaktion
28. April 2014

Nach der österreichischen Rechtslage muss ein Antrag auf Feststellung eines vergaberechtlichen Verstoßes innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss gestellt werden.

Eine solche Feststellung ist aber nicht nur Voraussetzung für die Nichtigerklärung des Vertrages, sondern auch für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs.

Nach Ansicht des VwGH ist es fraglich, ob die Normierung einer absoluten sechsmonatigen Frist, die unabhängig von der Kenntnis der Beschwerdeführer vom Vertragsschluss und damit vom potenziellen Schaden zu laufen beginnt, mit den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität in Einklang steht.

Daher hat der VwGH nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und fragt, ob das Unionsrecht dieser nationalen Rechtslage entgegensteht (genauer Wortlaut siehe Kasten).

Der VwGH hat dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist das Unionsrecht insb die allgemeinen Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität sowie die RL 89/665/EWG des Rates vom 21. 12. 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Lieferund Bauaufträge idF der RL 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. 12. 2007 zur Änderung der RL 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge dahin auszulegen, dass es einer nationalen Rechtslage entgegensteht, nach der ein Antrag auf Feststellung eines vergaberechtlichen Verstoßes binnen sechs Monaten nach Vertragsschluss gestellt werden muss, wenn die Feststellung eines vergaberechtlichen Verstoßes nicht nur Voraussetzung für die Nichtigerklärung des Vertrages, sondern auch für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches ist?

 
VwGH 25. 3. 2014, EU 2014/0002 (2011/04/0121)

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

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