Risikomanagement: BaFin veröffentlicht Leitfaden
27. Mai 2018
Wie die Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit in Banken auszusehen haben, ist in Deutschland im Kreditwesengesetz (KWG) sowie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) geregelt.
Die Kriterien und Maßstäbe der Aufsicht zur Beurteilung dieser Konzepte sind im Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte niedergelegt.
Aufgrund signifikanter Änderungen der europäischen Aufsichtsstruktur und -praxis haben BaFin und Deutsche Bundesbank den Leitfaden (vgl. Infobox unten) nun grundlegend überarbeitet und neu strukturiert und damit die Kriterien zur Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) auf eine neue Basis gestellt.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Einführung zweier unterschiedlicher, sich ergänzender Perspektiven zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit: eine normative und eine ökonomische Perspektive.
Im vergangenen Jahr hatte die BaFin Marktteilnehmern Gelegenheit gegeben, den Entwurf zu kommentieren.
(Quelle: BaFin)
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