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Psychologie: Wie man Vertrauen schafft

Jede Compliance-Maßnahme ist nur so gut, wie ihre gelebte Umsetzung in täglichen Betrieb. Der Wiener Psychologe Erich Kirchler nennt sieben „Schlüssel“ zum Vertrauen und zur Kooperationsbereitschaft von Mitarbeitern.
Von Redaktion
08. Oktober 2010

Damit Mitarbeiter Regeln, Leitlinien und Vorgaben umsetzen, müssen sie Vertrauen in die Unternehmensführung haben. Dann erledigen sich viele Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen weitgehend von selbst, ist sich Erich Kirchler sicher. In einem Beitrag für die Zeitschrift ÖBA beschreibt der Professor für Psychologie an der Universität Wien, wie Unternehmer bei Angestellten Vertrauen schaffen können. Denn das wechselseitige Vertrauen von Interaktionspartnern ist nach Auffassung Kirchlers der zentrale Erfolgsfaktor für regelkonformes Verhalten. Wovon es abhängt, ob „Normunterworfene“ kooperieren oder sich verweigern, illustriert er am Beispiel Steuerehrlichkeit: Nicht nur das Wissen um Gesetze und Regeln und die sozialen Normen, die Ehrlichkeit als Handlungsgrundsatz postulieren, sind erfolgsentscheidend. Ein wesentlicher Faktor stellen die Gerechtigkeitswahrnehmungen des Einzelnen dar: Wie werden Ressourcen verteilt? Wie gerecht sind Kosten auf die Parteien verteilt? Welche Verfahren werden angewandt? Wenn Menschen erkennen, dass eine Institution in akzeptabler Weise agiert, dann ist Kooperation wahrscheinlich, so Kirchler.

Sieben Schlüssel lassen sich daraus für den Aufbau einer vertrauenswürdigen Compliance-Organisation ableiten:

  1. Konsistenz: Entscheidungsprozesse sind konsistent in Bezug auf verschiedene Personen und über die Zeit. Will heißen: Alle werden gleich behandelt und die Regeln verändern sich nicht willkürlich.

  2. Neutralität: Entscheidungen sind unabhängig vom persönlichen Selbstinteresse der Entscheidungsträger oder deren Voreingenommenheit.

  3. Akkuratheit: Die Entscheidungsfindung basiert auf korrekten und genauen Informationen.

  4. Stimmrecht: Die Betroffenen haben die Möglichkeit, ihren Standpunkt und ihre Argumente zu präsentieren und gehört zu werden.

  5. Korrigierbarkeit: Entscheidungen können revidiert werden, wenn Fehler auftreten und Beschwerden gerechtfertigt sind.

  6. Repräsentativität: Die Bedürfnisse und Meinungen aller betroffenen Parteien werden berücksichtigt.

  7. Ethik: Ethische Standards und gesellschaftliche Normen werden eingehalten.

Der Aufsatz ist erschienen in: Kirchler, Vertrauen in der Wirtschaft: Regeln und Kontrollen oder Verhaltensprinzipien und Kooperation? In ÖBA 2009, 776

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