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Poolreinigung: BWB bestätigt Hausdurchsuchungen in Frankreich

Die BWB hat von 5. bis 6. September 2019 in Frankreich gemeinsam mit der französischen Wettbewerbsbehörde Hausdurchsuchungen im Markt für automatische Poolreinigungsgeräte durchgeführt.
Von Redaktion
18. September 2019

Laut Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) besteht der Verdacht auf kartellrechtswidrige vertikale Abstimmungsmaßnahmen, die zu Behinderungen im Online-Handel führen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für die Unternehmen die Unschuldsvermutung.

Die BWB kann beim Verdacht von Zuwiderhandlungen gegen EU-Kartellrecht in einem anderen EU-Mitgliedsstaat Ermittlungen in Kooperation mit der ansässigen Wettbewerbsbehörde durchführen lassen. Bereits 2014 führte die BWB ein Kartellverfahren im Markt für Poolreinigungsgeräte.

Allgemeine Zahlen zu Hausdurchsuchungen der BWB

Seit ihre Bestehen hat die BWB 157 Hausdurchsuchungen durchgeführt, davon 20 für die Europäische Kommission und vier für das deutsche Bundeskartellamt.

Im Jahr 2018 legte die BWB den Fokus auf Präventionsmaßnahmen und veröffentlichte den 1. Teilbericht der Branchenuntersuchung Gesundheit, den Fairnesskatalog, den Leitfaden zur neuen Transaktionswert-Schwelle oder den Standpunkt zum Bestattungswesen.

Heuer stehen wieder Ermittlungen stärker im Fokus. Dieses Jahr wurden bereits 13 Hausdurchsuchungen in verschiedenen Branchen durchgeführt.

(Quelle: BWB)

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