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Pay-TV-Sender: Brüssel prüft Vereinbarungen mit US-Filmstudios

Die EU-Kommission sieht sich Lizenzvereinbarungen zwischen mehreren großen US-amerikanischen Filmstudios und den größten europäischen Pay-TV-Sendern jetzt genauer an. Möglicherweise verstoßen die restriktiven Bestimmungen gegen europäisches Wettbewerbsrecht.
Von Redaktion
14. Januar 2014

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um bestimmte Bestimmungen in Lizenzvereinbarungen zwischen mehreren großen US-amerikanischen Filmstudios (Twentieth Century Fox, Warner Bros., Sony Pictures, NBCUniversal, Paramount Pictures) und den größten europäischen Pay-TV-Sendern wie BSkyB (Vereinigtes Königreich), Canal Plus (Frankreich), Sky Italia, Sky Deutschland und DTS (Spanien) zu überprüfen.

Die US-Filmstudios vergeben in der Regel Lizenzen für ein bestimmtes Gebiet an einen einzigen Pay-TV-Sender in jedem Mitgliedstaat bzw. in mehreren Mitgliedstaaten mit einer gemeinsamen Sprache.

Jetzt untersuchen die Wettbewerbshüter, ob dieser „absolute Gebietsschutz“ gegen das EU-Kartellrecht verstößt, das wettbewerbswidrige Vereinbarungen verbietet. Insbesondere wird geprüft, ob diese Bestimmungen die Sender daran hindern, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten, z. B. weil sie durch die Vereinbarungen dazu angehalten sind, potenzielle Kunden aus anderen Mitgliedstaaten abzulehnen oder den grenzüberschreitenden Zugang zu ihren Diensten zu blockieren.

Hintergrund der Prüfung in der Pay-TV-Branche ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom Oktober 2011 in der Rechtssache League/Murphy (verbundene Rechtssachen C-403/08 und C-429/08). In diesem Fall ging es um Beschränkungen bei der Live-Ausstrahlung von „Premier League“-Spielen über nationale Grenzen hinweg. Der EUGH hatte geurteilt, dass durch entsprechende Lizenzvereinbarungen der Wettbewerb zwischen Sendern ausgeschaltet und der Markt nach den nationalen Grenzen abgeschottet werde.

Die Tatsache, dass die Kommission ein Verfahren einleitet, greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor; es bedeutet lediglich, dass die Kommission diese Sache eingehender untersuchen wird.

(Quelle: EU-Kommission)

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