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Datenlöschung: Kommission stellt Verfahren gegen slowakische Bahn ein

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen die slowakische Eisenbahngesellschaft ZSSK eingestellt. Dem Unternehmen war vorgeworfen worden, eine kartellrechtliche Hausdurchsuchung behindert zu haben.
Von Redaktion
29. Juli 2019

Am 25. September 2018 übermittelte die Europäische Kommission dem slowakischen Eisenbahnunternehmen ZSSK eine Mitteilung der Beschwerdepunkte. Darin vertrat die Kommission die vorläufige Auffassung, dass das Unternehmen im Juni 2016 eine auf der Grundlage der Kartellverordnung 1/2003 durchgeführte Nachprüfung behindert habe, indem es falsche Auskünfte erteilt und auf einem Laptop gespeicherte Daten gelöscht habe.

Nach sorgfältiger Prüfung aller Beweise wie auch der Erwiderung des Unternehmens auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte und der im Rahmen der mündlichen Anhörung vorgebrachten Argumente hat die Kommission beschlossen, die Sache nicht weiterzuverfolgen.

Hintergrund

ZSSK ist der etablierte Bahnbetreiber in der Slowakei. Das Unternehmen erbringt sowohl Personen- als auch Güterverkehrsdienste.

Im Juni 2016 führte die Kommission Nachprüfungen in den Räumlichkeiten von ZSSK durch, da sie den Verdacht hatte, dass ZSSK wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen haben könnte, um Betreiber konkurrierender Eisenbahn-Personenverkehrsdienste vom Markt auszuschließen. Damit hätte das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.

Nach Artikel 20 Absatz 4 und Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates sind die Unternehmen verpflichtet, während einer Nachprüfung mit den Beamten der Kommission zusammenzuarbeiten, richtige Auskünfte zu erteilen und Zugang zu allen für die Kartelluntersuchung erforderlichen Unterlagen zu gewähren.

(Quelle: EU-Kommission)

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