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Kommission will nationalen Kartellbehörden Arbeit erleichtern

Mit einem neuen Rechtsrahmen will die EU-Kommission den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten die Durchsetzung des EU-Kartellrechts erleichtern. Ihre Ermittlungsbefugnisse sollen ausgeweitet, der Spielraum von Kartellanten, sich den Behörden zu entziehen, dagegen eingegrenzt werden.
Von Redaktion
27. März 2017

Mit dem Kommissionsvorschlag vom 22. März 2017 sollen die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten weitere Befugnisse erhalten. Denn bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts sollte es nach Ansicht der Kommission unerheblich sein, in welchem Land innerhalb des Binnenmarktes ein Unternehmen seinen Sitz hat.

Dem Vorschlag ging, ab November 2015, eine öffentliche Konsultation voraus. Sollten die Vorschläge angenommen werden, bekommen die nationalen Wettbewerbsbehörden ein gemeinsames Mindestinstrumentarium und wirkungsvollere Durchsetzungsbefugnisse, durch die Folgendes gewährleistet wird:

  1. ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei der Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln, ohne dass sie Anweisungen von öffentlichen oder privaten Stellen entgegennehmen;

  2. die notwendige finanzielle und personelle Ausstattung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben;

  3. die notwendigen Beweiserhebungsbefugnisse, wie das Recht, Mobilfunkgeräte, Laptops und Tablets zu durchsuchen;

  4. angemessene Instrumente zur Verhängung verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen das Kartellrecht der EU: Der Vorschlag enthält unter anderem Regeln zur Haftung von Muttergesellschaften und zur Rechtsnachfolge, damit Unternehmen etwaigen Geldbußen nicht durch eine Umstrukturierung des Konzerns entgehen können. Zudem werden die nationalen Wettbewerbsbehörden auch die Vollstreckung von Geldbußen gegenüber an einem Kartellvergehen beteiligten Unternehmen durchsetzen können, die im Inland über keine Niederlassung verfügen. Gerade diese Vorschrift ist angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Unternehmen von besonderer Bedeutung;

  5. aufeinander abgestimmte Kronzeugenregelungen, die einen Anreiz für Unternehmen schaffen, Beweise für rechtswidrige Kartelle vorzulegen. Das macht es für Unternehmen insgesamt attraktiver, Kronzeugenregelungen in Anspruch zu nehmen und eine Kartellbeteiligung einzugestehen.

(Quelle: BWB)

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