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EU-Kartellrecht: Online-Tool für Kronzeugen- und Vergleichsverfahren

Die Europäische Kommission hat am Dienstag das neue Online-Tool „eLeniency“ vorgestellt. Es soll Unternehmen und ihren Anwälten erleichtern, Erklärungen im Rahmen von Kronzeugen- und Vergleichsverfahren in Kartellsachen sowie anderen Causen einzureichen.
Von Redaktion
21. März 2019

Unternehmen und ihre Vertreter können in solchen Verfahren auch bisher schon schriftliche und mündliche Erklärungen abgeben und Unterlagen einreichen. Über das neue Tool eLeniency können Verfahrensparteien und ihre Anwälte nun Erklärungen und Unterlagen online einreichen, wenn sie mit Blick auf den Erlass oder die Ermäßigung der Geldbuße einen Antrag auf Kronzeugenbehandlung gestellt haben, an Kartellvergleichsverfahren teilnehmen oder in anderen als kartellrechtlichen Sachen mit der Kommission zusammenarbeiten.

Vorsprechen bei EU-Kommssion entfällt

Die Unternehmen und ihre Anwälte müssen ihre mündlichen Erklärungen somit nicht mehr wie bisher in den Räumlichkeiten der Kommission abgeben.

Bei Anträgen auf Anwendung der Kronzeugenregelung können die Nutzer von eLeniency Erklärungen der Unternehmen direkt einreichen, Unterlagen auf einen speziellen gesicherten Server der Kommission hochladen und Auskunftsverlangen der Kommission beantworten.

Bei Kartellvergleichsverfahren der Kommission kann eLeniency für die Einreichung von Unterlagen, Stellungnahmen oder förmlichen Vergleichsausführungen genutzt werden.

Außerdem kann eLeniency für die Zusammenarbeit mit der Kommission in anderen als kartellrechtlichen Verfahren zur Einreichung von Unternehmenserklärungen, Abgabe von Stellungnahmen oder Übermittlung förmlicher Vergleichsausführungen verwendet werden, um einen Verstoß gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anzuerkennen.

Gesicherter Zugang

Der Zugang zu eLeniency ist gesichert und beschränkt. Das System bietet in Bezug auf die Vertraulichkeit und den rechtlichen Schutz dieselben Garantien wie das herkömmliche Verfahren. Alle Daten werden sicher übermittelt und können weder kopiert noch ausgedruckt werden.

Unternehmenserklärungen, die auf der Grundlage der Kronzeugenregelung über eLeniency abgegeben wurden, dürfen – ebenso wie mündliche Ausführungen – nicht in zivilrechtlichen Verfahren offengelegt werden.

Zur Gewährleistung von Vertraulichkeit und rechtlichem Schutz wurden gleichwertige Vorkehrungen getroffen wie im mündlichen Verfahren.

Weblink

eLeniency ist erreichbar unter https://eleniency.ec.europa.eu

(Quelle: EU-Kommission)

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