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PSD2: EU-Kommission beschließt konkretisierende Vorschriften

Die Europäische Kommission hat konkretisierende Vorschriften zur EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2 verabschiedet, die elektronische Zahlungen in Geschäften und im Internet sicherer machen sollen. Gleichzeitig sollen Verbraucher auch auf bequemere, kostengünstigere und innovativere Lösungen von Zahlungsdienstleistern zurückgreifen können.
Von Redaktion
28. November 2017

Mit diesen Vorschriften wird die unlängst überarbeitete EU-Richtlinie über Zahlungsdienste (Payment Service Directive, kurz PSD2) konkretisiert. Die Richtlinie soll die europäischen Zahlungsdienste modernisieren und sicherstellen, dass diese mit der rasanten Marktentwicklung Schritt halten können und dass sich der europäische Markt für den elektronischen Handel entfalten kann. Die heute verabschiedeten Vorschriften ermöglichen es den Verbrauchern, innovative Dienste von Drittdienstleistern, sogenannten FinTech-Unternehmen, zu nutzen und gewährleisten zugleich strikten Datenschutz und Sicherheit für Verbraucher und Unternehmen in der EU. Zu diesen Diensten gehören Zahlungslösungen und Instrumente zur Verwaltung der persönlichen Finanzen, mit denen sich Informationen aus verschiedenen Konten zusammenfassen lassen.

Ein wesentliches Ziel der PSD2 ist die Erhöhung der Sicherheit und des Vertrauens bei elektronischen Zahlungen. Mit der PSD2 werden die Zahlungsdienstleister insbesondere verpflichtet, eine starke Kundenauthentifizierung zu entwickeln. Die heutigen Vorschriften enthalten konsequente integrierte Sicherheitsbestimmungen, die den Betrug im Zahlungsverkehr erheblich eindämmen und die Vertraulichkeit der Finanzdaten der Nutzer schützen sollen, insbesondere bei Online-Zahlungen. Sie sehen eine Kombination aus mindestens zwei unabhängigen Elementen vor: kombiniert werden kann beispielsweise ein physischer Gegenstand – Karte oder Mobiltelefon – mit einem Passwort oder einem biometrischen Merkmal (z.B. Fingerabdruck). Erst dann kann eine Zahlung erfolgen.

Mit der PSD2 wird auch ein Rahmen für neue Dienste im Zusammenhang mit Verbraucherkonten geschaffen, z.B. die sogenannten Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste. Diese innovativen Dienste werden in vielen EU-Ländern bereits in einer sicheren Umgebung angeboten, aber dank der PSD2 werden sie den Verbrauchern jetzt in der gesamten EU unter strengen Sicherheitsanforderungen zur Verfügung stehen. In den Vorschriften sind die Anforderungen an gemeinsame, sichere Standards für die Kommunikation zwischen Banken und FinTech-Unternehmen festgelegt.

Nach Annahme der technischen Regulierungsstandards durch die Kommission haben das Europäische Parlament und der Rat drei Monate Zeit, um diese zu prüfen. Die neuen Vorschriften werden vorbehaltlich des Prüfungszeitraums im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Banken und andere Zahlungsdienstleister haben dann 18 Monate Zeit, um die Sicherheitsmaßnahmen und Kommunikationsinstrumente einzuführen.

(Quelle: EU-Kommission)

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