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PR-Ethik-Rat publiziert Mustervertragsklauseln gegen Schleichwerbung

Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations hat Mustervertragsklauseln herausgegeben, mit denen PR- und Kommunikationsverantwortliche die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Medienkooperationen und anderen Sonderwerbeformen vereinbaren können.
Von Redaktion
29. Oktober 2012

Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations (www.prethikrat.at) beklagt ein Überhandnehmen von Schleichwerbung in österreichischen Printmedien. Die falsche oder fehlende Kennzeichnung bezahlter Einschaltungen und sogenannte Koppelungsgeschäfte würden in der Kommunikationsbranche nach wie vor heftig diskutiert. Dabei sei die Thematik im § 26 Mediengesetz klar geregelt, heißt es in einer Aussendung des Organs.

Orientierungshilfe für PR-Verantwortliche

Nun hat der PR-Ethik-Rat ein sogenanntes Argumentarium sowie Mustervertragsklauseln veröffentlicht, die es Auftraggebern in der Praxis erleichtern sollen, die korrekte Kennzeichnung von Sonderwerbeformen zu vereinbaren.

Renate Skoff, stellvertretende Vorsitzende des PR-Ethik-Rats, verspricht sich einiges von dem neuen Angebot: "Aus einer im Frühjahr durchgeführten Studie von meinungsraum.at wissen wir, dass im Zusammenhang mit unzureichender Kennzeichnung von bezahlten Einschaltungen sehr oft auch Unwissenheit im Spiel ist", so Skoff. "Das Argumentarium und die Vertragsbausteine zur Kennzeichnung bieten PR-Verantwortlichen in Agenturen und Unternehmen nun eine klare Orientierungshilfe, wie mit Medienkooperationen und anderen Sonderwerbeformen richtig umzugehen ist."

Glaubwürdigkeit der Branche stärken

Sich bei der Kennzeichnung nicht korrekt zu verhalten und zur Irreführung der Leserinnen und Leser beizutragen, widerspricht nach Auffassung des Rates nicht nur den PR-Ethik-Kodizes. Dieses Verhalten habe auch negative Auswirkungen auf den Ruf der gesamten PR-Branche und stellt die Glaubwürdigkeit – nicht zuletzt auch der Medien – in Frage.

Der PR-Ethik-Rat empfiehlt deshalb PR- und Kommunikationsbeauftragten, das Thema "Kennzeichnung bezahlter Beiträge" gegenüber Kunden, Mitgliedern der Geschäftsleitung, Compliance-Beauftragten sowie Medien aktiv anzusprechen. Darüber hinaus sollte in Konzepten, Vertragswerken und Aufträgen, die sich mit bezahlten Einschaltungen befassen, klar Stellung für eine korrekte Kennzeichnung bezogen werden – auch zur eigenen Absicherung.

Weblink

Die Mustervertragsklauseln auf www.prethikrat.at (PDF)

(PM/ KP)

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