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Onlineshopping in Europa: Zuverlässig, aber kaum grenzüberschreitend

Brüsseler „Mystery-Shopper“ haben den Onlineverkauf innerhalb der EU getestet. Ergebnis: Bestellte Ware wird zuverlässig geliefert, aber nur wenige Händler verkaufen ins Ausland.
Von Redaktion
05. Oktober 2011

Als Käufer getarnte Ermittler aus 17 Europäischen Verbraucherzentren haben bei dem Text insgesamt 305 Onlinebestellungen bei Händlern in 28 europäischen Ländern aufgegeben. Nach Erhalt der Waren wurden diese im Rahmen der Bestimmungen über das Rückgaberecht an die Händler zurückgesandt (nach der geltenden EU-Richtlinie haben Internet-Käufer das Recht, bestellte Waren ohne Angabe von Gründen gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückzusenden). Hier nun, kurzgefasst, die wichtigsten Ergebnisse:

Lieferung

94 Prozent der bestellten Waren wurden effektiv geliefert (2003, als die im EVZ-Netz zusammengeschlossenen Europäischen Verbraucherberatungszentren eine ähnliche Aktion durchführten, lag dieser Prozentsatz noch bei 66 Prozent). Dies bestätigt, dass grenzüberschreitendes Einkaufen innerhalb der EU genau so zuverlässig – wenn nicht sogar noch sicherer – ist wie Shopping im eigenen Land (da bei Bestellungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat „nur“ in fünf Prozent aller Fälle bestellte Waren nicht geliefert wurden, während dieser Prozentsatz bei Bestellungen im eigenen Land sechs Prozent beträgt).

Bestellte Waren

Nur ein Prozent der gelieferten Produkte wiesen Mängel auf (z.B. beschädigter Buchdeckel) oder entsprachen nicht dem bestellten Artikel (z.B. andere Farbe als geordert).

Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises

Bei Rückgabe durch den Käufer nach den geltenden Bestimmungen über das Widerrufsrecht wurde der Kaufpreis in 90 Prozent aller Fälle erstattet. Allerdings hatten 57 Prozent der Käufer Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der nach EU-Recht vorgeschriebenen Erstattung der verauslagten Versandkosten. Auch erschwerten verschiedene Händler die Rückgabe durch nicht zulässige Einschränkungen (z.B. indem sie dem Käufer gegenüber vorgaben, dass dieser kein Rückgaberecht habe). Nach geltendem EU-Recht kann ein Verbraucher aber ohne Angabe von Gründen binnen sieben Tagen nach Erhalt einer Ware eine Onlinebestellung rückgängig machen (in einigen Ländern ist diese Widerrufsfrist noch länger) und die Ware an den Verkäufer zurücksenden (wobei die Kosten für die Rücksendung u.U. zu Lasten des Käufers gehen).

Auf grenzübergreifendes Einkaufen besonders zugeschnittene Websites

Ausgesucht worden waren die ausländischen Websites für die getarnten Bestellungen anhand verschiedener Mindestkriterien in Bezug auf ihre Eignung für grenzüberschreitendes Einkaufen (z.B. Bereitschaft, ins Ausland zu verkaufen, Zahlungsmodalitäten und angebotene Sprachversionen). Tatsächlich aber ergaben sich bei 60 Prozent dieser für die getarnten Einkäufe ausgesuchten Websites Schwierigkeiten, sodass sie sich als nicht geeignet für grenzüberschreitendes Einkaufen erwiesen (z.B. weil eine Lieferung in das Wohnland des Bestellers sich in der Praxis als nicht machbar herausstellte). Eine 2009 von der EU durchgeführte Untersuchung hatte überdies ergeben, dass bei grenzüberschreitenden Onlinebestellungen 60 Prozent aller Aufträge von vornherein nicht ausgeführt werden.

Der ausführliche Bericht, State of the e-Union", ist hier abrufbar (englisch).

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Redaktion

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