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OLG Düsseldorf verschärft Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Montag Geldbußen in Höhe von 244 Millionen Euro gegen fünf Mitglieder eines deutschen "Flüssiggas-Kartells" verhängt. Die Richter gingen damit insgesamt noch über die Bußgelder hinaus, die das Bundeskartellamt verhängt hatte.
Von Redaktion
17. April 2013

Das Bundeskartellamt hatte gegen neun marktführende Unternehmen der Branche und ein von ihnen betriebenes Transportunternehmen Geldbußen in Millionenhöhe festgesetzt. Die Behörde hatte den Firmen vorgeworfen, zwischen 1997 und 2005 für die Produkte Tankgas und Flaschengas Vereinbarungen dahin getroffen zu haben, sich nicht gegenseitig Bestandskunden abzuwerben.

Wechselwilligen Kunden sei auf Nachfrage kein oder ein überhöhter „Abschreckungspreis“ genannt worden. Zur Kontrolle der Absprachen hätten sich die Unternehmen über Kundenanfragen gegenseitig informiert. Gegen die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes hatten die beschuldigten Unternehmen Einspruch eingelegt.

In den nunmehr zuerst verhandelten Verfahren gegen fünf der Unternehmen (Scharr, Primagas bzw. nunmehr Salzgitter-Gas, Progas, Sano-Propan und Tyczka Totalgaz) sowie das von ihnen betriebene Transportunternehmen erging jetzt das Urteil.

Das Gericht hat die Kartellvorwürfe im Bereich „Tankgas“ als im Kern erwiesen angesehen. Auf Basis einer Schätzung der kartellbedingten Mehrerlöse hat es gegen vier der Unternehmen Bußgelder in Höhe von 35, 43, 65 und 100 Millionen Euro verhängt. Diese fielen dabei um bis zu 85 Prozent höher aus als vom Bundeskartellamt festgesetzt.

Bußgelderhöhend wirkten neben einer abweichenden Schätzung des Mehrerlöses u.a. die Dauer und Schwere der Tat betreffend ein Gut der allgemeinen Daseinsvorsorge. Auch das fünfte Unternehmen und das Transportunternehmen wurden mit Geldbußen belegt.

Das Verfahren betreffend die vier weiteren Unternehmen wurde abgetrennt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: Bundeskartellamt, OLG Düsseldorf)

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