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Neue Körperschaftsteuer soll „digitale Präsenz“ berücksichtigen

Neue Steuerpläne des EU-Parlaments sehen vor, dass Unternehmen ihre Steuern dort bezahlen, wo Gewinne gemacht werden. Online-Aktivitäten digitaler Unternehmen sollen zur Steuerberechnung genutzt werden.
Von Redaktion
18. März 2018

Die „Gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer“ (GKKB) – Teil eines umfassenden Vorschlags zur Schaffung einer einheitlichen, klaren und fairen Körperschaftsteuerregelung in der EU – wurde am Donnerstag von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit 438 gegen 145 Stimmen bei 69 Enthaltungen unterstützt. Eine weitere, ergänzende, Maßnahme, die die Grundlage für das harmonisierte Körperschaftsteuersystem – die Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage – schafft, wurde mit 451 gegen 141 Stimmen bei 59 Enthaltungen angenommen.

Feststellung der „digitalen Präsenz“ in einem Land zur Ermittlung steuerpflichtiger Gewinne

Die beiden Maßnahmen zielen darauf ab, die Lücken zu schließen, die es einigen digitalen und weltweit tätigen Unternehmen ermöglicht haben, ihre Steuerschuld drastisch zu verringern oder Steuern zu vermeiden, dort, wo sie Gewinne erzielen. Dies soll teilweise durch vorgeschlagene Referenzwerte („Benchmarks“) erreicht werden, mit denen ermittelt wird, ob ein Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat „digital präsent“ und damit steuerpflichtig ist.

Das Parlament fordert außerdem, dass die EU-Kommission Referenzwerte wie die Anzahl der Nutzer oder die Menge der gesammelten digitalen Inhalte festlegt, um ein klareres Bild davon zu erhalten, wo ein Unternehmen seine Gewinne erzielt. Der Wert personenbezogener Daten hat zugenommen, denn Unternehmen wie Facebook, Amazon und Google nutzen sie zur Schaffung ihres Reichtums. Zur Berechnung der Steuerschuld solcher Unternehmen werden diese Daten derzeit jedoch nicht berücksichtigt.

„One-stop shop“: Eine einzige Steuerverwaltung als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen

Unternehmen würden ihre Steuerschuld berechnen, indem sie die Gewinne und Verluste ihrer Niederlassungen in allen EU-Mitgliedstaaten addieren. Die sich daraus ergebende Steuer würde dann zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, je nachdem, wo die Gewinne erwirtschaftet wurden. Ziel ist es, die derzeitige Praxis zu verhindern, dass Unternehmen ihre Steuerbemessungsgrundlage in Niedrigsteuergebiete verlagern.

Sobald die Vorschläge in Kraft treten, würden in allen Mitgliedstaaten einheitliche Steuervorschriften gelten. Die Unternehmen müssten sich nicht mehr mit 28 verschiedenen nationalen Regelungen auseinandersetzen und wären nur noch einer einzigen Steuerverwaltung („One-Stop-Shop“) gegenüber rechenschaftspflichtig.

Die Entschließungen werden nun dem Rat und der Kommission vorgelegt.

(Quelle: EU-Parlament)

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