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Nationalrat gibt grünes Licht für Ermittlungen gegen Kira Grünberg

Der Nationalrat hat in seiner gestrigen Sitzung grünes Licht für Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen ÖVP-Abgeordnete Kira Grünberg gegeben.
Von Redaktion
27. September 2018

Es geht insbesondere um die Frage, ob mit der Übergabe eines behindertengerechten Autos an die seit einem Sportunfall querschnittgelähmte Stabhochspringerin gegen die strengen Anti-Korruptionsbestimmungen für Amtsträger verstoßen wurde.

Konkret geht es um die Straftatbestände der „Vorteilsannahme zur Beeinflussung“ und der „Vorteilzuwendung zur Beeinflussung“. Die Abgeordneten können wegen des Zeitablaufs allerdings keinen Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit Grünbergs erkennen.

In der Debatte wiesen Klaus Fürlinger (ÖVP), Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ), Philipp Schrangl (FPÖ) und Alfred Noll (PILZ) darauf hin, dass Grünberg das Auto bereits im Jahr 2015 geschenkt bekommen habe, lange bevor sie für den Nationalrat kandidierte. Dass die Übergabe letztendlich erst nach ihrem Einzug ins Hohe Haus 2017 erfolgte, tut ihrer Meinung nach nichts zur Sache. Der Zeitpunkt der Übergabe habe keine rechtliche Relevanz, ist etwa Fürlinger überzeugt.

Überhaupt zeigte sich Fürlinger über die im Raum stehenden Anschuldigungen irritiert. Dass die Solidarität, die der Sponsor Grünbergs und andere Unterstützer 2015 an den Tag gelegt haben, nachträglich in den Rang der Strafbarkeit gehoben werde, lasse ihn „einigermaßen ratlos“ zurück, sagte er. Vielmehr sei es doch positiv zu sehen, wenn Persönlichkeiten wie Grünberg für die Politik gewonnen werden können. Fürlinger rechnet aber ohnedies mit einem baldigen Ende der Causa, schließlich sei die Feststellung des Nationalrats, wonach kein Zusammenhang zwischen dem geschenkten Auto und der politischen Tätigkeit Grünbergs bestehe, ein klarer Fingerzeig für die Strafverfolgungsbehörden.

Ganz so festlegen wie Fürlinger wollte sich SPÖ-Abgeordneter Feichtinger allerdings nicht. Es obliege nicht dem Immunitätsausschuss zu befinden, ob ein Delikt begangen wurde oder nicht, betonte er. Das sieht auch FPÖ-Abgeordneter Schrangl so. Die Abgeordneten hätten nicht die Aufgabe über die Staatsanwaltschaft zu richten, hielt er insbesondere in Richtung Abgeordnetem Noll fest. Im Übrigen erhalte die Staatsanwaltschaft erst durch die Verfolgungsermächtigung des Nationalrats die Möglichkeit, Grünberg einzuvernehmen.

Noll hatte zuvor als einziger die Entscheidung des Immunitätsausschusses in Frage gestellt. Eigentlich müsste man der Staatsanwaltschaft den Auslieferungsantrag zurückwerfen, diese habe „überaus seichte“ und „schleißige“ Arbeit geleistet, kritisierte er namens der Liste Pilz. Man wisse nicht einmal genau, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich verfolgen wolle. Für Noll ist die Sachlage jedenfalls klar: In Anbetracht des Zeitablaufs sei kein für Amtsdelikte nötiger Vorsatz erkennbar.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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