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Compliance: Event-Veranstaltern „platzt der Kragen“

Auf einer „Compliance Enquete“ der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) in Laxenburg sprachen sich Vertreter der Event-Veranstalter-Branche gegen „schwammig formulierte Antikorruptionsbestimmungen“ aus. Überzogene Regeln würden zu einem drastischen Rückgang beim Verkauf von Event-Tickets führen.
Von Redaktion
16. November 2017

Geht es nach Gert Zaunbauer, Obmann der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe in der WKNÖ und Veranstalter der Enquete, ist der Event-Branche „der Kragen geplatzt“. Schuld daran sei der Generalverdacht, dass Einladungen zu Events und in Konzert-Logen unmittelbar zur Korruption dienen. Daraus resultiere ein aktueller Gesetzesrahmen, bei dem sich, wie es ein Teilnehmer ausdrückte, „niemand mehr auskennt“. Für viele Veranstalter seien die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes als eine Blendgranate, die nur von der eigentlichen „im Hinterzimmer stattfindenden Korruption“ ablenken soll.

7,3 Mrd. Euro Umwegrentabilität

Nicht außer Acht gelassen werden dürfe die volkswirtschaftliche Komponente des Veranstaltungswesens. „Schätzungen zufolge trägt unsere Branche 7,3 Mrd. Euro an Umwegrentabilität zum BIP bei und ist ein ganz wesentlicher Image- und Werbeträger im Ausland für den heimischen Tourismus“, betonte Obmann Zaunbauer.

Die Novellierung des österreichischen Korruptionsstrafrechts 2012 habe bei den Kunden durchwegs zu Verunsicherung führen: „Für eine strafrechtliche Materie, die als Ultimo Ratio des Gesetzgebers zu gelten hat, ist das vollkommen unzulässig“, hielt der WKÖ-Experte Artur Schuschnigg nicht mit seiner Kritik hinter dem Berg. Günther Ofner, Vorstandsmitglied Flughafen Wien und Präsident des NÖ Management Clubs, betont, dass diese Unsicherheit viele Vorstände und Geschäftsführer dazu veranlasst, Eventeinladung zur Gänze aus dem Sales- und Marketing-Mix zu streichen.

Angst, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten

Obwohl Sponsoring absolut zulässig ist, hat allein die Angst, unter Umständen mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu können, zu firmeninternen „Null-Toleranz-Compliance-Regelungen“ geführt, die ihrerseits einen drastischen Rückgang der Kartenbestellungen zur Folge hatten. Der Veranstalter des Skifliegens am Kulm, Hubert Neuper, zeigte sich verzweifelt: „Wir sind eben abhängig von den Menschen, die bei uns Karten kaufen und Firmen, die zu Events einladen.“ Wenn Unternehmen sich aber aus Angst, straffällig zu werden, nicht mehr trauen, Kontingente für ihre Geschäftskunden zu bestellen, bliebe ihm nichts anders übrig, als betteln zu gehen. Und das, „um eine Veranstaltung, die 48 Millionen Menschen in aller Welt erreicht und eine Visitenkarte für unser Land ist, am Leben zu erhalten“. In die gleiche Kerbe schlugen Reinhard Lischka, der heuer die Beachvolleyball-WM auf der Donauinsel umgesetzt hat, sowie Herwig Straka, der eben erst das ATP-Tennisturnier in der Wiener Stadthalle in Szene gesetzt hat.

Ein Appell – drei Forderungen

Ergebnis der Enquete ist der sogenannte „Laxenburger Appell“, den die Branche an den Gesetzgeber bzw. an die Bundesregierung richtet, nämlich „das Commitment zu Events“.

Konkret äußert die Branche drei Hauptforderungen:

  1. Klarere Bestimmungen im Korruptionsstrafgesetz, mit denen Firmen sowie Veranstalter gleichermaßen arbeiten können.

  2. Events sollen im Gesetz explizit behandelt werden und als verbotene Geschenkannahme herausgenommen werden.

  3. Der Begriff „Amtsträger“ muss konkretisiert werden, da fast 50 Prozent aller Österreicher vor dem Gesetz Amtsträger ist und somit die Hälfte aller Bürger eigentlich nicht zu Veranstaltungen eingeladen werden dürfen.

(Quelle: WKNÖ)

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