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Nationalrat beschließt Änderungen beim Bankwesengesetz

Der Nationalrat hat am Dienstag mit den Stimmen der Regierungsparteien Anpassungen im Bankwesengesetz und anderen finanzpolitischen Gesetzen vorgenomen, die die rechtliche Basis für das Zusammenwirken von FMA, OeNB und EZB im Rahmen der künftigen europäischen Bankenaufsicht legen.
Von Redaktion
10. Juli 2014

Im Wesentlichen geht es bei den Gesetzesänderungnen um die Übertragung von Aufgaben der heimischen Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank.
Eine Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen sprach sich weiters für Änderungen im Pensionskassengesetz, im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz und anderen Gesetzen aus, deren Ziel es ist, privaten Investoren Zugang zu Alternativen Fonds zu eröffnen.

Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen allerdings mit einem Entschließungsantrag, der die Forderung nach einem Crowdfunding-Gesetz zur Ermöglichung alternativer Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes enthält.

Mit der Neuregelung der Bankenaufsicht ziehe man die richtigen Schlüsse aus der Wirtschaftskrise, gab sich ÖVP-Finanzsprecher Andreas Zakostelsky überzeugt, der die Änderungen des Bankwesengesetzes auch unter dem Aspekt der Stärkung des Finanz- und Wirtschaftsstandorts begrüßte. Jakob Auer von der Volkspartei erwartete sich nun eine Rückkehr des Vertrauens in die Märkte, machte aber auf die den Banken durch die zahlreichen Prüfungen entstehenden zusätzlichen Kosten aufmerksam.

Unterstützt wurde die Umsetzung der europäischen Bankenaufsicht auch durch die SPÖ Abgeordneten Christoph Matznetter und Franz Kirchgatterer, wobei sich der SPÖ-Wirtschaftssprecher aber ein Interpellationsrecht des Parlaments gegenüber der FMA gewünscht hätte. Ihr Fraktionskollege Harald Troch interpretierte das Gesetz als Trendwende und sah darin ein Ende des "Too big to fail"-Grundsatzes sowie eine Garantie dafür, dass in Zukunft SteuerzahlerInnen nicht mehr zur Bankenrettung herangezogen werden.

Das Fehlen von Frage- und Informationsrechten der österreichischen Abgeordneten war letztlich ausschlaggebend für die Ablehnung der Änderung des Bankwesengesetzes durch die Grünen. Das Europäische Parlament habe eine Reihe von Rechten, über die man bei der Umsetzung der Materie in Österreich nicht einmal im Ansatz diskutiert hatte, beanstandete Bruno Rossmann.

Beim Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz gehe es nicht um den Schutz der Anleger, sondern um den Schutz der Banken vor unliebsamen Kunden, lautete der Einwand des FPÖ-Mandatars Hubert Fuchs, der von einer Entmündigung der Privatinvestoren sprach. Er kritisierte dabei ebenso wie Katrin Nachbaur (T) restriktive und komplizierte gesetzliche Voraussetzungen für qualifizierte Privatanleger.

Die Bestimmungen über die Alternativen Investmentfonds seien zwar eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand, gehen aber nicht weit genug, meinte auch Nikolaus Alm von den NEOS. Er bemängelte die Regelungen für die Fonds als immer noch zu restriktiv und befürchtete Kapitalabwanderung aus Österreich. Faktum war für Alm, dass heimische Fonds nach wie vor keine internationalen institutionellen Investoren ansprechen werden können.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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