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Mehr Transparenz bei Expertengruppen in Brüssel

Die EU-Kommission hat neue Regeln für Expertengruppen vorgeschlagen. Die Interessenvertretung in den europäischen Institutionen soll transparenterer und ausgewogener ablaufen.
Von Redaktion
03. Juni 2016

Die EU-Kommission greift auf Expertengruppen zurück, wenn es darum geht, neue Rechtsvorschriften, delegierte Rechtsakte oder Durchführungsvorschriften auszuarbeiten, geltende Rechtsvorschriften umzusetzen oder allgemeine politische Strategien zu entwickeln.

Derzeit beraten rund 800 Expertengruppen die Kommission in allen Politikbereichen. Mitglieder von Expertengruppen können ad personam oder aber als Vertreter von Mitgliedstaaten, Drittländern, EU-Organen, internationalen Einrichtungen, Unternehmen, Gewerkschaften, Hochschulen, der Zivilgesellschaft oder anderer Interessen ernannt werden.

Ende Mai hat die Kommission neue Regeln für die Einsetzung und die Arbeitsweise der Expertengruppen angenommen, die externe Beratung und Sachkenntnisse in den politischen Entscheidungsfindungsprozess einbringen. Die neuen Regeln sind für alle Kommissionsdienststellen bindend.

Nach den neuen Regeln sind alle Kommissionsdienststellen verpflichtet, sämtliche Mitglieder von Expertengruppen im Wege öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen auszuwählen (außer bei Mitgliedern, die Mitgliedstaaten, Drittländer, EU-Organe oder internationale Einrichtungen vertreten). Diese Aufforderungen müssen im Register der Expertengruppen veröffentlicht werden und eine klare Beschreibung der Auswahlkriterien (erforderliche Fachkenntnisse, angesprochene Interessengruppen usw.) enthalten. Es werden alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden, um eine ausgewogene Vertretung sicherzustellen, die den Fachgebieten, den Interessen, dem Geschlecht und der geografischen Herkunft sowie dem Mandat der einzelnen Sachverständigengruppe Rechnung trägt. Die verstärkte Transparenz des Auswahlprozesses ist ein wichtiger Faktor bei der Erreichung einer ausgewogenen Zusammensetzung.

Durch die überarbeiteten Regeln soll die Transparenz der Tätigkeiten der Expertengruppen weiter erhöht werden: Künftig sind alle Kommissionsdienststellen ausdrücklich verpflichtet, einschlägige Dokumente wie Tagesordnungen, von Sachverständigen unterbreitete Vorschläge sowie vollständige und aussagekräftige Protokolle verfügbar zu machen. Bei per Abstimmung angenommenen Stellungnahmen von Expertengruppen können künftig auch die von Sachverständigen vorgebrachten Standpunkte von Minderheiten veröffentlicht werden, falls diese dies wünschen.

Durch die überarbeiteten Regeln soll das Vorgehen zur Vermeidung bzw. Bewältigung von Interessenkonflikten bei Einzelpersonen, die ad personam ernannt wurden und gehalten sind, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln, wesentlich verbessert werden. Die Dienststellen der Kommission werden künftig spezifische Bewertungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten auf der Grundlage einer von den Sachverständigen vorzulegenden standardisierten Interessenerklärung vornehmen müssen. Diese Erklärungen werden anschließend im Register der Expertengruppen veröffentlicht, damit eine öffentliche Kontrolle stattfinden kann.

Das überarbeitete Register der Expertengruppen ist ab sofort online zugänglich. Sachverständige, die spezifische Interessen oder Organisationen vertreten möchten, können künftig nur dann als Mitglied einer Expertengruppe ausgewählt werden, wenn sie im Transparenzregister registriert sind.

Diese Bedingung gilt bis Ende 2016 rückwirkend für alle derzeitigen Mitglieder von Expertengruppen.

(Quelle: EU-Kommission)

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