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Medizinprodukte-Branche gibt sich strengere Regeln

Die Interessensvertretung für Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten, Austromed, hat eine Neufassung ihres Kodex veröffentlicht, der die Beziehung zwischen Lieferanten, Beschaffern und Anwendern von Medizinprodukten straffer regelt.
Von Redaktion
03. Mai 2017

Ende März wurde in der Hauptversammlung der Interessenvertretung Austromed eine neue Fassung des eigenen Kodex verabschiedet. Diese Neufassung beinhaltet zum einen die Bestimmungen des Strafrechtsänderungsgesetzes, zum anderen ist sie auch auf den „Code of Ethical Business Practice“ der Europäischen Dachorganisation „MedTech Europe“ abgestimmt.

Austromed-Geschäftsführer Philipp Lindinger weist darauf hin, dass die enge Zusammenarbeit von Anwendern und Medizinprodukte-Unternehmen es der Branche ermögliche „notwendige Innovationen zeitgerecht zum Patienten zu bringen.“ Dieser Austausch dürfe nicht mit Korruption gleichgesetzt werden. „Umso wichtiger ist es deshalb, diese Beziehungen sauber und transparent zu regeln“, so Lindinger.

Künftig gelten daher für Beraterverträge, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Spenden bzw. Sponsoring oder andere Sachzuwendungen, aber auch Bewirtungen strengere Regeln als bisher. Künftig müssen alle Leistungen schriftlich dokumentiert und begründet werden. Verstöße gegen diese freiwillige Selbstverpflichtung werden laut Austromed von einem Schiedsgericht geahndet – unabhängig von straf- oder zivilrechtlichen Verfahren.

Ethische Standards im Forschungsbereich

Im neuen Kodex wird besonderes Augenmerk auf Forschung- und Entwicklungsprojekte gelegt. Noch strenger geregelt als bisher wird künftig die Finanzierung solcher Projekte, wenn sie in Zusammenarbeit mit Ärzten, Apothekern und anderen Personen des öffentlichen Gesundheitswesen stehen.

So muss ein direkter Zusammenhang zwischen Vergabe und dem Volumen von Forschungsaufträgen von Medizinprodukten ausgeschlossen werden. Die Durchführung eines Forschungsauftrages durch eine ausgewählte Einrichtung des Gesundheitswesens bzw. deren Mitarbeiter muss transparent begründet werden. Verträge müssen künftig schriftlich unter genauer Angabe der zu erbringenden Leistungen und der Vergütung abgeschlossen werden. Zusätzlich sind die Konten (sogenannte Drittmittelkonten) anzugeben, über die die Finanzierung erfolgt.

Der Kodex ist unter www.austromed.org abrufbar. Ergänzt wird er mit einem Fragen-Antworten-Katalog, der über zahlreiche Spezialfälle Auskunft gibt und als Interpretationshilfe dient.

(Quelle: Austromed)

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