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Medienkooperationen bei Festivals: Mehr Raum für Private neben ORF

Bei Konzerten und Musikfestivals wählen die meisten Veranstalter den ORF als exklusiven  Medienpartner. Der BWB ist das ein Dorn im Auge. In einem Standortpapier skizziert die Behörde Bedingungen, damit auch Privatradios besser zum Zug kommen.
Von Redaktion
02. Dezember 2015

Die BWB prüfte aufgrund einer Beschwerde des privaten Radiosenders Kronehit die Praktiken im Bereich der Medienkooperationen zwischen Konzert- und Festival-Veranstaltern und Radiosendern.

Marktprimus ORF

Die Untersuchung ergab, dass in den Jahren 2012 und 2013 der ORF im Durchschnitt für 60 bis 70 Prozent solcher Medienkooperationen Partner mit weitreichenden exklusiven Rechten war.
Der ORF ist auf den Hörfunkmärkten in Österreich nach wie vor marktbeherrschend. Die Praxis, dass Veranstalter dem ORF Exklusivrechte einräumen, beschränkt den Wettbewerb nach Ansicht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) noch weiter. Solche Praktiken würden für private Musikradios den Zugang zu Inhalten, die für die Programmgestaltung wesentlich sind, abschotten, so die BWB.

Faire Regeln

Aufgrund dieser rechtlichen Beurteilung hat die Behörde in Verhandlungen mit Marktteilnehmern und insbesondere den Parteien Barracuda (großer Konzertveranstalter) und Kronehit Regeln für die Ausgestaltung von Medienkooperationen am Hörfunkmarkt ausgearbeitet (s. unten).

Diese sollen sicherstellen, dass Privatradios stärker bei der Vergabe von Medienkooperationen berücksichtigt werden. Die exklusiven Rechte des ORF als Hauptmedienpartner sollen auf einen Umfang beschränkt bleiben, der für die erfolgreiche Organisation von Veranstaltungen notwendig ist.

Darüber hinaus sollen auch andere Rundfunkveranstalter über Konzerte und Festivals berichten und Marketingaktionen durchführen können. Mit dem Vergleich sind diese Regeln zwischen den Parteien verbindlich geworden.

Ein Auge auf der Szene

Sofern Veranstalter und der ORF sich an die im Standpunkt erläuterten Regeln halten, sieht die BWB „voraussichtlich keinen Anlass für weitere rechtliche Schritte“. Mitteilungen über abweichendes Verhalten einzelner Veranstalter oder über entsprechende Forderungen des ORF wird die BWB prüfen.

(Quelle: BWB)

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