Fusionskontrolle: Europäische Regulierungsbehörden einigen sich auf Best Practices
10. November 2011
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren wollen die Behörden sich künftig noch umfassender über Ergebnisse von Marktermittlungen und wettbewerbliche Analysen austauschen. Der Schutz der Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen wird durch das vereinbarte Verfahren wie bisher sichergestellt.
Das Dokument wurde von der EU-Arbeitsgruppe Fusionskontrolle ausgearbeitet, die aus Vertretern der Europäischen Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden in der Europäischen Union besteht.
Sie wurde bislang von der Kommission, der irischen Wettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellamt geleitet. Jetzt haben die britischen Wettbewerbsbehörden (OFT und Competition Commission) und die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde neben der Kommission den Vorsitz übernommen.
Der Text der Best Practices kann auf der Homepage des deutschen Bundeskartellamts aufgerufen werden.
Die EU hat auch mit den US-amerikanischen Wettbewerbsbehörden ein Paket bewährter Verfahrensweisen vereinbart, damit bei Zusammenschlüssen, die von beiden Seiten genehmigt werden müssen, besser zusammengearbeitet wird.
Fusions-Statistiken zur Zahl der Anmeldungen, Verweisungen an die oder von den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten und verschiedener Arten von Kommissionsbeschlüssen können eingesehen werden unter http://ec.europa.eu/competition/mergers/statistics.pdf
(Quelle: EU-Kommission, Bundeskarellamt)
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