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Kartellrecht: Konsultation über Leilinien für Schadensermittlung

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu einem Leitlinienentwurf eröffnet, der nationalen Gerichten die Schätzung des durch Kartelle verursachten wirtschaftlichen Schadens erleichtern soll.
Von Redaktion
09. Juli 2018

Die Europäische Kommission ersucht um Stellungnahmen zu einem Entwurf für Leitlinien, auf die sich die nationalen Gerichte stützen können, wenn sie ermitteln müssen, in welchem Umfang durch Kartelle verursachte Preiserhöhungen an mittelbare Abnehmer und Endverbraucher abgewälzt wurden.

Kommentare und Stellungnahmen zu dem Leitlinienentwurf können der Kommission bis zum 4. Oktober 2018 übermittelt werden.

Dank der Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen können Bürger und Unternehmen leichter Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie durch einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften geschädigt werden. Dies gilt nicht nur für die unmittelbaren Kunden von an einem Kartell beteiligten Unternehmen, sondern auch für mittelbare Kunden und Endverbraucher. Auch ihnen kann ein Schaden entstehen, wenn es den unmittelbaren Kunden gelingt, einen kartellbedingten Preisaufschlag ganz oder teilweise auf nachgelagerte Vertriebsstufen abzuwälzen.

Es ist Aufgabe der nationalen Gerichte, im Einzelfall über die Höhe der sich daraus ergebenden Entschädigungsansprüche zu entscheiden. Allerdings kann es schwierig sein, die genaue Höhe der auf mittelbare Kunden abgewälzten Preisaufschläge zu bestimmen. Deshalb ist in der Schadenersatzrichtlinie festgelegt, dass die Kommission unverbindliche Leitlinien herausgeben soll, um es den nationalen Gerichten zu erleichtern, den Teil des auf den mittelbaren Abnehmer abgewälzten Preisaufschlags zu schätzen.

Ziel der Leitlinien ist es, nationalen Gerichten und anderen Interessenträgern rechtliche und wirtschaftliche Orientierungshilfen an die Hand zu geben. Gegenstand des Leitlinienentwurfs sind die Verfahrensinstrumente, anhand deren die nationalen Gerichte das Vorliegen von an mittelbare Kunden abgewälzten Preisaufschlägen schätzen können, sowie die Befugnis der nationalen Gerichte, die Höhe des abgewälzten Preisaufschlags zu schätzen. Ferner bieten die Leitlinien, die den Praktischen Leitfaden zur Ermittlung des Schadensumfangs bei Schadenersatzklagen aus dem Jahr 2013 ergänzen sollen, einen Überblick über die gebräuchlichsten wirtschaftlichen Methoden und Techniken zur Feststellung der Höhe des abgewälzten Preisaufschlags.

Frist für die Einreichung von Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation ist der 4. Oktober 2018. Die Kommission wird alle Beiträge sorgfältig prüfen und anschließend die Leitlinien fertigstellen.

Weblink

Das Konsultationspapierkann auf der Website der Kommission abgerufen werden.

(Quelle: EU-Kommission)

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