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Marktmacht: Deutsche Bahn muss Fahrkartenvertrieb ändern

Aufgrund der Ermittlungen des Bundeskartellamtes wird die Deutsche Bahn umfangreiche Änderungen beim Fahrkartenvertrieb vornehmen. Die Maßnahmen sollen die Vertriebsmöglichkeiten von Mitbewerbern verbessern.
Von Redaktion
24. Mai 2016

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 ein Verfahren gegen die Deutsche Bahn AG (DB) wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten für den Schienenpersonenverkehr eingeleitet.

Dieses Verfahren konnte nun aufgrund der Verpflichtungszusagen der Deutschen Bahn eingestellt werden. Die Verpflichtungszusagen der Deutschen Bahn beinhalten folgende Punkte:

  • Provisionen, die zwischen DB und Wettbewerbern für den wechselseitigen Fahrkartenverkauf gezahlt werden, werden vereinheitlicht und überwiegend gesenkt. Die Deutsche Bahn hatte Wettbewerbern bislang einen niedrigeren Provisionssatz für deren Erbringung von Vertriebsleistungen für die Deutsche Bahn gezahlt als sie ihrerseits im Gegenzug von Wettbewerbern für die Erbringung eigener Vertriebsleistungen verlangt hat.

  • Wettbewerber der Deutschen Bahn im Schienenpersonennahverkehr dürfen künftig auch DB-Fernverkehrstickets über eigene Fahrkartenautomaten verkaufen. Dies ist für Reisende insbesondere an solchen Bahnhöfen relevant, an denen die Deutsche Bahn selbst keinen Halt mehr hat und die Reisenden deshalb bislang keine Fernverkehrsfahrkarten mehr kaufen konnten.

  • Der Zugang der DB-Mitbewerber zum Verkauf von Fahrkarten in Bahnhofsläden wird vereinfacht. Bislang beinhalteten Mietverträge für Bahnhofsläden Klauseln, die Dritten den Verkauf von Fahrkarten weitgehend unmöglich gemacht haben. Damit war den Wettbewerbern bislang diese vergleichsweise preisgünstige Alternative für den personenbedienten Fahrkartenverkauf nicht zugänglich.

  • Künftig werden die Wettbewerbsunternehmen mehr Freiheiten haben, den Vertrieb ihrer Fahrkarten selbst zu gestalten. Eisenbahnunternehmen sind gesetzlich zu einer Kooperation bei der Tarifgestaltung und in der Folge auch beim Fahrkartenvertrieb verpflichtet, allerdings nicht in der bisher praktizierten umfassenden Form.

Das Bundeskartellamt hat die von der Deutsche Bahn AG angebotenen Verpflichtungszusagen in einem Beschluss für verbindlich erklärt. Diese Entscheidung hat das Bundeskartellamt bis zum 31.12.2023 befristet.

Weitere Informationen zu dem Verfahren finden sich in einem Fallbericht, der auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abgerufen werden kann.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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