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Managergehälter & Transparenz: EU stärkt Aktionärsrechte

Neue Rechtsinstrumente sollen den Fokus großer europäischer Unternehmen auf ihren langfristigen Erfolg schärfen, indem die Mitsprache der Anteilseigner gestärkt wird. Unter anderem erhalten Aktionäre Mitspracherecht bei der Vergütung des Vorstandes.
Von Redaktion
14. März 2017

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament am Dienstag die Aktionärsrechte-Richtlinie (Shareholders Rights Directive, kurz SRD II) gebilligt. Die beschlossenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Investitionen börsennotierter Gesellschaften sich auf langfristige Ziele richten, und sie sollen mehr Transparenz für Investoren bringen.

Mitsprache bei Vorstandsvergütung

Die neuen Regeln, auf die sich das Parlament und der Rat bereits im Dezember 2016 informell geeinigt hatten, ermächtigen Aktionäre, über die Vergütungspolitik im Vorstand mitzubestimmen und die Managergehälter auf diese Weise enger an den Unternehmenserfolg und langfristige Interessen zu koppeln.

Die neuen Regeln sollen Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Aktionäre einfacher identifizieren und dadurch leichter mit ihnen in einen Dialog treten zu können. Auch soll die Richtlinie es den Aktionären erleichtern, ihre Rechte auszuüben, insbesondere des Rechts, an Hauptversammlungen teilzunehmen und dort zu wählen. Potenziell nachteilige Transaktionen sollen künftig öffentlich gemacht und von den Aktionären gebilligt werden müssen.

Neue Transparenzanforderungen

Die Richtlinie führt neue Transparenzanforderungen für institutionelle Investoren wie Pensionsfonds, Lebensversicherer und Vermögensverwalter ein. Solche institutionellen Anleger halten häufig bedeutende Anteile an börsennotierten Unternehmen in Europa. Sie werden dazu verpflichtet, darzulegen, wie sie ihre Anteilseigner aktiv in Entscheidungen einbinden bzw. warum sie es ggf. unterlassen, dies zu tun.

Außerdem müssen Stimmrechtsberater (im Englischen: Proxy Advisors), die ihre Klienten beim Abstimmungsverhalten in der Hauptversammlung beraten, ihre Schlüsselinformationen, etwa ihre wichtigsten Informationsquellen und angewendeten Methoden, offenlegen.

Nächste Schritte

Der Gesetzesvorschlag muss noch formal vom Rat beschlossen werden. Die Mitgliedstaaten haben ab Inkrafttreten 24 Monate Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

(Quelle: Europäisches Parlament)

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