Navigation
Seiteninhalt

Deutsche Compliance-Initiative DICO legt Gesetzesentwurf vor

Das Deutsche Institut für Compliance e.V. hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem Anreize für Compliance-Maßnahmen in Betrieben und Unternehmen geschaffen werden sollen.
Von Redaktion
18. August 2014

Das Deutsche Institut für Compliance e.V. (DICO) hat kürzlich einen Entwurf für ein „Compliance-Anreiz-Gesetz, CompAG“ vorgelegt.

Der Gesetzesvorschlag umfasst laut DICO ein dreistufiges Sanktionssystem und enthält Ergänzungen der Vorschriften der §§ 30, 130 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz):

  • Für den Fall, dass zum Zeitpunkt einer Zuwiderhandlung im Unternehmen bereits geeignete Compliance-Maßnahmen ergriffen worden sind, kann ein Bußgeld wegen einer Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG nicht mehr verhängt werden.

  • Werden aus Anlass des Verstoßes nachträglich Compliance-Maßnahmen ergriffen, kann das Bußgeld gegen das Unternehmen oder die verantwortlichen Personen nach gerichtlichem Ermessen gemindert oder es kann ganz darauf verzichtet werden.

„Unser Gesetzesvorschlag verfolgt das Ziel, Anreize für Präventionsmaßnahmen in Unternehmen und Betrieben zu schaffen, um damit Wirtschaftskriminalität besser bekämpfen zu können“, erklärt Prof. Dr. Alfred Dierlamm, der den DICO-Arbeitskreis Unternehmensstrafrecht leitet.

Ein Verbandsstrafrecht, wie es von Teilen der Politik in Deutschland gefordert wird, sei zur Erreichung dieses Ziels dagegen weder geeignet noch erforderlich, heißt es von Seiten des DICO. Das mehrstufige System des Gesetzesvorschlags von DICO stelle sicher, dass Compliance-Maßnahmen bei der Sanktionierung von Unternehmen und Einzelpersonen angemessen berücksichtigt würden.

Weitere Informationen unter www.dico-ev.de.

Download

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...