Lobbying: Verhaltenskodex für EU-Kommissare soll strenger werden
06. Dezember 2016
In einer Entschließung vom 1. Dezember sprachen sich die EU-Abgeordneten für eine Ausdehnung der „Abkühlungsphase“ oder Karenzzeit für ehemalige EU-Kommissare aus, also dem Zeitraum zwischen dem Ende ihrer Amtszeit und dem Antritt einer privatwirtschaftlichen Anstellung in ihrem jeweiligen Fachgebiet.
Während EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vor kurzem eine Verlängerung von 18 auf 24 Monate für Kommissare und 36 für den Präsidenten vorgeschlagen hatte, fordern die EU-Parlamentarier eine generelle Ausweitung der Karenzzeit auf 36 Monate.
Darüber hinaus heißt es in der Entschließung, die Erklärung der Kommissare über ihre finanziellen Interessen müsse die derzeitigen oder früheren Interessen oder Tätigkeiten der letzten zwei Jahre umfassen.
Die Abgeordneten empfehlen weiter, dass die Kommissionsmitglieder sämtliche ihrer Interessen (Anteile, Zugehörigkeit zu Verwaltungsräten, Beratungstätigkeiten, Zugehörigkeit zu verbundenen Stiftungen, etc.) einschließlich familiärer Interessen, sowie Änderungen, die nach dem Bekanntwerden ihrer Kandidatur erfolgt sind, offenlegen.
Wenn während der Amtszeit des Kommissionsmitglieds festgestellt wird, dass ein Interessenkonflikt besteht, sollte der Kommissionpräsident den Empfehlungen des Parlaments zur Lösung des Konflikts Folge leisten. Andernfalls kann das Parlament die Empfehlung aussprechen, dem betreffenden Kommissionsmitglied das Vertrauen zu entziehen und, falls nötig, seine Ruhegehaltsansprüche oder andere an ihrer Stelle gewährte Vergünstigungen abzuerkennen, so der Text.
Die Entschließung wurde mit 615 Stimmen bei 5 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen angenommen.
(Quelle: EU-Parlament)
Autoren

Redaktion
Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance Welt. Unser Ziel ist es Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu u...