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Leitfaden zum Datenschutz bei der Webanalyse

Ein „Whitepaper“ des deutschen Bundesverbands Digitale Wirtschaft gibt Webseitenbetreibern Hinweise, wie sie Webanalyse-Tools datenschutzkonform einsetzen können.
Von Redaktion
05. Juli 2012

Mit Hilfe von Instrumenten zur sogenannten Webanalyse, z.B. Google Analytics, können Webseitenbetreiber das Nutzerverhalten verfolgen und ihre Seiten so optimieren. Dabei müssen auch datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Mit dem „Whitepaper Webanalyse und Datenschutz“ bietet der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. eine Übersicht über die in Deutschland zu berücksichtigenden, datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Webanalyse.

Das Whitepaper richtet sich an alle Webseitenbetreiber, die Google Analytics und andere Webanalyse-Tools einsetzen und diese datenschutzkonform betreiben möchten. Das Papier liefert Einblicke in die richtige Anwendung des Datenschutzrechts in Puncto Einwilligung, Hinweispflicht, Anonymisierung und Pseudonymisierung sowie Widerspruch und Löschung von Daten. Eine kurze Checkliste für den datenschutzkonformen Einsatz von Webanalyse-Tools rundet das kostenlos erhältliche Whitepaper ab.

„Immer noch denken viele Website-Verantwortliche, dass der Einsatz von Google Analytics oder anderen Webanalyse-Tools gegen bestehende Gesetze verstößt. Dem ist nicht so, das gilt es klar herauszustellen. Wenn man die entsprechenden Vorgaben berücksichtigt, ist die Verwendung offiziell zugelassen“, sagt Christian Vollmert, Leiter der Unit Search im BVDW.

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(Quelle: BVDW)

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