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Kartellrecht: Standheizungshersteller muss 68 Mio. Euro Strafe zahlen

Die beiden deutschen Autozulieferer Eberspächer und Webasto haben sich über ein Jahrzehnt den europäischen Markt aufgeteilt. Webasto entgeht dank der Kronzeugenregelung einer Millionenstrafe. Auch österreichische Kunden waren betroffen.
Von Redaktion
18. Juni 2015

Die Europäische Kommission hat im Rahmen einer kartellrechtlichen Untersuchung festgestellt, dass die beiden deutschen Automobilzulieferer Eberspächer und Webasto durch Preisabsprachen und die Aufteilung der Kunden für kraftstoffbetriebene Standheizungen und Zuheizer gegen EU-Kartellrecht verstoßen haben.

Die Kommission ahndete die Kartellbeteiligung von Eberspächer mit einer Geldbuße von 68.175.000 Euro. Sie gewährte dem Unternehmen jedoch auf der Grundlage der Kronzeugenregelung eine Geldbußenermäßigung, weil es die Ermittlungen der Kommission unterstützt hatte.

Webasto wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Andernfalls wäre das Unternehmen für seine Beteiligung an der Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße von 222 Mio. Euro belegt worden. Da beide Unternehmen einem Vergleich mit der Kommission zustimmten, wurde die Geldbuße von Eberspächer um weitere 10 Prozent ermäßigt.

Die Ermittlungen der Kommission begannen im Juli 2013 mit unangemeldeten Nachprüfungen auf dem Firmengelände von Eberspächer. Die Untersuchung ergab, dass Webasto und Eberspächer zehn Jahre lang - von September 2001 bis September 2011 - für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ihre Preise absprachen und Kunden untereinander aufteilten.

Bei Angebotsanfragen von Pkw- und Lkw-Herstellern besprachen sie verschiedene Preiskomponenten, vereinbarten, wer von ihnen den Zuschlag erhalten sollte, und tauschten auch andere vertrauliche Geschäftsinformationen aus.

Die beiden Unternehmen stimmten sich zudem bei Verkäufen an Händler in Deutschland und Österreich ab, indem sie beispielsweise ihre jährlichen Preislisten und ihre Rabatte für diese Händler anglichen.

(Quelle: EU-Kommission)

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