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Kartellrecht: EuGH bestätigt Millionenstrafen gegen Heineken und Bavaria

Der Europäische Gerichtshof hat Bußgelder in Höhe von 198 bzw. 21 Mio. Euro gegen Heineken und Bavaria bestätigt. Die beiden Brauereien hatten sich vor bald 15 Jahren an einem Kartell auf dem niederländischen Biermarkt beteiligt.
Von Redaktion
20. Dezember 2012

Am 18. April 2007 verhängte die Kommission gegen mehrere niederländische Brauereien, darunter Heineken und ihre Tochtergesellschaft Heineken Nederland sowie Bavaria Geldbußen in Höhe von insgesamt mehr als 273 Mio. Euro. Damit sollte die Beteiligung an einem Kartell auf dem niederländischen Biermarkt im Zeitraum vom 27. Februar 1996 bis zum 3. November 1999 bestraft werden.

Die Kommission verhängte gegen Heineken inkl. Tochtergesselschaft eine Geldbuße in Höhe von 219,28 Millionen Euro und gegen Bavaria eine Geldbuße in Höhe von 22,85 Millionen Euro.

Gegen die Entscheidung beriefen diese Gesellschaften vor dem Europäischen Gericht und beantragten, die Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären oder ihre jeweilige Geldbuße herabzusetzen. Das Gericht folgte den Argumenten der Kartellanten. Die Strafen wurden auf 198 Mio. Euro (Heineken) bzw. 20,71 Mio. Euro (Bavaria) herabgesetzt.

Die Gesellschaften legten auch gegen diese Entscheidung Rechtsmittel beim Gerichtshof ein. Mit dem aktuellen Urteil weist der EuGH jedoch alle geltend gemachten Rügen zurück. Die Geldbußen sind damit endgültig bestätigt und rechtskräftig.

Die Brauereien hatten u.a. eingewendet, dass gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen worden sei, weil in einem ähnlich gelagerten Fall auf dem belgischen Biermarkt andere Strafen verhängt worden waren.

Hintergrund

Auf dem niederländischen Biermarkt verkauften die Brauereien ihr Produkt insbesondere über zwei Vertriebskanäle an den Endverbraucher: zum einen über den Vertriebsweg des Gaststättenbereichs, d.h. Hotels, Restaurants und Cafés, zum Verzehr an Ort und Stelle und zum anderen über den Vertriebsweg „Food“ der Supermärkte und Wein- und Spirituosenhändler zum Verzehr im häuslichen Bereich.

Die von der Kommission festgestellte Zuwiderhandlung bestand in einer Abstimmung der Preise und der Erhöhungen der Preise für Bier und in einer Kundenaufteilung in den Niederlanden, sowohl im Gaststättensegment als auch im Privatsegment, sowie in einer gelegentlichen Abstimmung anderer Geschäftsbedingungen für einzelne Kunden im Gaststättensegment in den Niederlanden.

(Quelle: EU-Kommission/ KP)

Autoren

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