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Bundeskartellamt: Millionenstrafen gegen Feuerwehrausrüster

Das deutsche Bundeskartellamt hat gestern Bußgelder in einer Gesamthöhe von 20,5 Mio. Euro gegen drei Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen verhängt, darunter auch die oberösterreichische Rosenbauer-Gruppe.
Von Redaktion
11. Februar 2011

Bei den drei Unternehmen handelt es sich um Ziegler, Schlingmann und Rosenbauer. Gegen einen vierten Hersteller wird das Verfahren noch fortgeführt. Das Bundeskartellamt verhängte außerdem ein Bußgeld gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen dessen Mitwirkung am Kartell.

„Zürich-Runde“

Nach Angaben des Bundeskartellamtes haben sich die vier Unternehmen seit mindestens 2001 gegenseitig bestimmte Verkaufsanteile, sogenannte „Soll-Quoten“, zugestanden. Die Unternehmen meldeten ihre Auftragseingänge an einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsprüfer. Dieser erstellte daraus Listen, auf deren Basis die Einhaltung der vereinbarten Quoten bei regelmäßigen Kartelltreffen am Züricher Flughafen überprüft wurde. Darüber hinaus haben die Unternehmen Erhöhungen ihrer Angebotspreise abgesprochen.
Neben der „Zürich-Runde“ gab es laut den Kartellwächtern regelmäßige Zusammenkünfte auf der Ebene der Vertriebsleiter der Unternehmen. Auf diesen Treffen wurden die kommunalen Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen untereinander aufgeteilt. Das Verfahren gegen die beteiligten Vertriebsleiter, aber auch gegen die Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzenden, wurde zum Zwecke einer strafrechtlichen Prüfung an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben.

Umfassende Kooperation mit Behörden

Das Bundeskartellamt war durch eine anonyme Anzeige auf die Absprachen aufmerksam geworden und hat in dem Zeitraum Mai 2009 bis Juli 2010 insgesamt vier Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Dabei wurde es bei zwei Durchsuchungen in Österreich von der österreichischen Wettbewerbsbehörde (BWB) unterstützt.
Die umfassende Kooperation der Unternehmen sowie der handelnden Personen während des Verfahrens wurde bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigt. Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. Allerdings wurde mit den Unternehmen eine Verständigung über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. „Settlement“) erreicht.

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