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Kartellrecht: Kommission prüft Fluglinien

Die Brüsseler Kartellbehörden prüfen eine Kooperation von Air France-KLM, Alitalia und Delta. Die Mitglieder der SkyTeam-Allianz betreiben gemeinsam Transatlantikflüge. Gleichzeitig hat die Kommission ein Verfahren gegen acht Mitglieder der SkyTeam-Allianz eingestellt.
Von Redaktion
30. Januar 2012

2009 und 2010 schlossen einige Mitglieder der SkyTeam-Allianz – Air France KLM, Alitalia und Delta – Verträge zur Gründung eines transatlantischen Gemeinschaftsunternehmens, das sich vor allem auf die Flugstrecken zwischen Europa und Nordamerika konzentrierte. Nach diesen Verträgen koordinieren die beteiligten Unternehmen ihre transatlantischen Flugbewegungen im Hinblick auf Kapazitäten, Flugpläne, Preisgestaltung und Verwaltung der Einnahmen in vollem Umfang. Zudem teilen sie auch die Gewinne und Verluste ihrer Transatlantikflüge.

Diese Partnerschaft stellt laut EU-Kommission die intensivste Form der Zusammenarbeit innerhalb der SkyTeam-Allianz dar. Mit ihr sollen die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen aufeinander abgestimmt werden. Die Kommission wird nun prüfen, ob die Partnerschaft den Fluggästen auf bestimmten Verbindungen zwischen der EU und den USA schadet, auf denen die Unternehmen konkurrierende Dienstleistungen anbieten würden, wenn kein Gemeinschaftsunternehmen bestünde.

Die neue Untersuchung steht in Einklang mit Prüfungen der beiden anderen Fluggesellschaftsallianzen Oneworld und Star (Air Canada, Continental, Lufthansa und United). Die Zusammenarbeit der Oneworld-Mitglieder British Airways, American Airlines und Iberia hat Brüssel nach dem Einholen umfangreicher Verpflichtungszusagen abgesegnet.

Gleichzeitig beschloss die Kommission, ihr ursprüngliches Prüfverfahren gegen die acht SkyTeam-Mitglieder einzustellen. Dieser Beschluss wurde im Rahmen der Festlegung der Prioritäten der Kommission angesichts erheblicher Veränderungen der Gegebenheiten auf den relevanten Märkten gefasst. Trotz der Einstellung des Verfahrens werden die SkyTeam-Mitglieder jedoch ihr Verhalten prüfen und die Einhaltung des EU-Wettbewerbsrechts gewährleisten müssen.

(PA, red)

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