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Kartellrecht: Kommission nimmt Online-Handel unter die Lupe

Die Europäische Kommission hat drei getrennte Untersuchungen zu bestimmten Praktiken im Online-Handel eingeleitet. Überprüft wird, ob Verbraucher daran gehindert werden, Unterhaltungselektronik, Videospiele und Hotelübernachtungen über Grenzen hinweg auswählen und zu wettbewerbsfähigen Preisen erwerben zu können.
Von Redaktion
02. Februar 2017

Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben Hinweise darauf, dass Unternehmen Hindernisse im grenzüberschreitenden Online-Handel errichten, um so den EU-Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen aufzuteilen und Wettbewerb zu verhindern.

Die EU-Kommission hat daher drei Untersuchungen zu Einzelhandelspreisbeschränkungen, Diskriminierung auf der Grundlage des Standortes und Geoblocking eingeleitet. Konkret sind die folgenden Unternehmen betroffen:

Hersteller von Unterhaltungselektronik

Die Kommission prüft, ob Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer die Möglichkeit von Online-Einzelhändlern, eigene Preise für weit verbreitete Unterhaltungselektronik festzulegen, eingeschränkt haben.

Videospiele

Die Kommission prüft bilaterale Vereinbarungen zwischen der Valve Corporation, der Eigentümerin der Spiele-Vertriebsplattform Steam, und den fünf Videospiel-Herausgebern Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax. Die Untersuchung hat Geoblocking-Praktiken zum Gegenstand, bei denen die Unternehmen Verbraucher daran hindern, digitale Inhalte (in diesem Fall PC-Videospiele) zu kaufen, weil sich die Verbraucher im Ausland befinden bzw. dort ihren Wohnsitz haben.

Diskriminierung bei Hotelpreisen

Nach Beschwerden von Kunden prüft die Kommission nun Vereinbarungen in der Hotellerie zwischen den größten europäischen Reiseveranstaltern einerseits (Kuoni, REWE, Thomas Cook und TUI) und Hotels andererseits (Meliá Hotels).

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu diesen Untersuchungen werden im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter folgenden Nummern veröffentlicht: für die Untersuchung zu den Videospielen unter den Nummern AT.40413 (Focus Home), AT.40414 (Koch Media), AT.40420 (ZeniMax), AT.40422 (Bandai Namco) und AT.40424 (Capcom); für die Untersuchung zu den Hotelpreisen unter der Nummer AT.40308 und für die Untersuchung zu den Einzelhandelspreisabsprachen unter den Nummern AT.40465 (Asus), AT.40469 (Denon & Marantz), AT.40181 (Philips) und AT.40182 (Pioneer).

(Quelle: EU-Kommission)

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