Kartellrecht: Kommission nimmt Online-Handel unter die Lupe
02. Februar 2017
Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben Hinweise darauf, dass Unternehmen Hindernisse im grenzüberschreitenden Online-Handel errichten, um so den EU-Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen aufzuteilen und Wettbewerb zu verhindern.
Die EU-Kommission hat daher drei Untersuchungen zu Einzelhandelspreisbeschränkungen, Diskriminierung auf der Grundlage des Standortes und Geoblocking eingeleitet. Konkret sind die folgenden Unternehmen betroffen:
Hersteller von Unterhaltungselektronik
Die Kommission prüft, ob Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer die Möglichkeit von Online-Einzelhändlern, eigene Preise für weit verbreitete Unterhaltungselektronik festzulegen, eingeschränkt haben.
Videospiele
Die Kommission prüft bilaterale Vereinbarungen zwischen der Valve Corporation, der Eigentümerin der Spiele-Vertriebsplattform Steam, und den fünf Videospiel-Herausgebern Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax. Die Untersuchung hat Geoblocking-Praktiken zum Gegenstand, bei denen die Unternehmen Verbraucher daran hindern, digitale Inhalte (in diesem Fall PC-Videospiele) zu kaufen, weil sich die Verbraucher im Ausland befinden bzw. dort ihren Wohnsitz haben.
Diskriminierung bei Hotelpreisen
Nach Beschwerden von Kunden prüft die Kommission nun Vereinbarungen in der Hotellerie zwischen den größten europäischen Reiseveranstaltern einerseits (Kuoni, REWE, Thomas Cook und TUI) und Hotels andererseits (Meliá Hotels).
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu diesen Untersuchungen werden im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter folgenden Nummern veröffentlicht: für die Untersuchung zu den Videospielen unter den Nummern AT.40413 (Focus Home), AT.40414 (Koch Media), AT.40420 (ZeniMax), AT.40422 (Bandai Namco) und AT.40424 (Capcom); für die Untersuchung zu den Hotelpreisen unter der Nummer AT.40308 und für die Untersuchung zu den Einzelhandelspreisabsprachen unter den Nummern AT.40465 (Asus), AT.40469 (Denon & Marantz), AT.40181 (Philips) und AT.40182 (Pioneer).
(Quelle: EU-Kommission)
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