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Kartellrecht: IBM macht Zugeständnisse bei Großrechnern

IBM hat sich gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, konkurrierenden Anbietern bestimmte Ersatzteile und technische Informationen zu Großrechnern fünf Jahre lang zu fairen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Kommission bittet um Stellungnahmen dazu.
Von Redaktion
21. September 2011

Im August dieses Jahres äußerte die Kommission Bedenken, dass IBM seine marktbeherrschende Stellung entgegen den geltenden EU-Regeln missbraucht haben könnte, indem es konkurrierenden Anbietern von Mainframe-Wartungsdiensten unangemessene Lieferbedingungen auferlegt hat.

Mainframes sind Hochleistungsrechner, die von Großunternehmen und öffentlichen Verwaltungen zur Datenspeicherung und -verarbeitung eingesetzt werden. Die Kommission hatte im Juli 2010 eine Untersuchung eingeleitet.

Um diese Bedenken auszuräumen, will IBM sich verpflichten, fünf Jahre lang zu gewährleisten, dass Drittanbietern von Wartungsdiensten bestimmte Ersatzteile und technische Informationen zu angemessenen, nichtdiskriminierenden Bedingungen rasch zur Verfügung stehen. (Hier der vollständige Wortlaut der Verpflichtungsangebote)

Dritte sind aufgefordert, innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen. Nach Artikel 9 der Verordnung 1/2003 kann die Kommission Verpflichtungsangebote für bindend erklären, ohne dabei feststellen zu müssen, ob ein Verstoß gegen die EU-Vorschriften vorlag.

Angebliche Kopplung von Hardware und Betriebssystem

In einem anderen Fall hat die Kommission im Zuge von Beschwerden der konkurrierenden Softwareanbieter T3 und Turbo Hercules und einer damit verbundenen späteren Beschwerde von Neon Enterprise Software die angebliche Kopplung der Mainframe-Hardware von IBM mit dessen Betriebssystem untersucht. Nach eingehender Prüfung der Beschwerden hat die Kommission beschlossen, dieses Verfahren einzustellen. Die drei Beschwerden wurden zurückgezogen.

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