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Kartellrecht: EU akzeptiert Verpflichtungsangebote von Transgaz

Die Europäische Kommission hat die Verpflichtungsangebote von Transgaz nach den EU‑Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt. Das Unternehmen wird dem Markt erhebliche verbindliche Kapazitäten für die Ausfuhr von Erdgas aus Rumänien in benachbarte Mitgliedstaaten, insbesondere Ungarn und Bulgarien, zur Verfügung stellen.
Von Redaktion
10. März 2020

Bedenken der Kommission

Die Kommission kündigte im Juni 2017 ein förmliches Prüfverfahren an, in dessen Rahmen festgestellt werden sollte, ob Transgaz, der unter staatlicher Kontrolle stehende Betreiber des Erdgas-Fernleitungsnetzes in Rumänien, durch Beschränkung der Erdgasexporte aus Rumänien gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat.

Die Kommission befürchtete insbesondere, dass Transgaz solche Beschränkungen vorgenommen haben könnte, indem es

  • in unzureichendem Maße in den Bau von Infrastrukturen für Gasexporte investierte oder den Bau solcher Infrastrukturen verzögerte,

  • Entgelte für die Nutzung der Verbindungsleitungen für Gasexporte erhob, die diese Exporte unrentabel machten,

  • nicht stichhaltige technische Argumente als Vorwand für solche Beschränkungen nutzte.

Durch diese Beschränkungen könnten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Erdgasfluss von Rumänien, einem der größten Erdgasproduzenten in der EU, nach Ungarn und Bulgarien aufrechterhalten oder geschaffen worden sein. Dies würde dem Ziel einer integrierten Energieunion zuwiderlaufen, in der die Energieströme ungehindert über Grenzen hinweg fließen können und von Wettbewerbskräften mit dem Ziel einer bestmöglichen Nutzung der Ressourcen gelenkt werden.

Verpflichtungsangebote

Nach der Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens legte Transgaz Verpflichtungsangebote vor, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Anschließend führte die Kommission eine Konsultation der Marktteilnehmer durch‚ um zu prüfen, ob ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch die angebotenen Verpflichtungen ausgeräumt würden.

Unter Berücksichtigung dieses Markttests nahm Transgaz Änderungen an seinen Verpflichtungsangeboten vor. Mit den endgültigen Verpflichtungsangeboten soll sichergestellt werden, dass die Marktteilnehmer über die Kopplungspunkte zwischen Rumänien und benachbarten Mitgliedstaaten Zugang zu umfangreichen Exportkapazitäten haben. Konkret verpflichtete sich Transgaz dazu,

  • am Kopplungspunkt zwischen Rumänien und Ungarn (Csanádpalota) Exportkapazitäten von mindestens 1,75 Mrd. Kubikmetern pro Jahr bereitzustellen, was in etwa einem Sechstel des jährlichen Gasverbrauchs Ungarns entsprechen würde;

  • an zwei Kopplungspunkten zwischen Rumänien und Bulgarien (Giurgiu/Ruse und Negru Vodă I/Kardam) Exportkapazitäten von insgesamt mindestens 3,7 Mrd. Kubikmetern pro Jahr bereitzustellen, was mehr als der Hälfte des jährlichen Gasverbrauchs Bulgariens und Griechenlands entsprechen würde;

  • in seiner Entgeltordnung, die es der nationalen Energieregulierungsbehörde Rumäniens (ANRE) vorschlagen wird, keine Unterschiede zwischen Inlands- und Exportentgelten vorzusehen, damit Gasexporte nicht aufgrund der Entgelte für die Nutzung der Verbindungsleitungen unrentabel werden, und

  • von sonstigen Maßnahmen zur Behinderung der Exporte abzusehen.

Im Vergleich zu den Verpflichtungsangeboten, die Gegenstand des Markttests waren, sehen die endgültigen Verpflichtungsangebote insbesondere für Ungarn erhebliche zusätzliche Kapazitäten vor, bei denen auch die für den rumänischen Abschnitt in der ersten Phase des Projekts der Gasfernleitung zwischen Bulgarien, Rumänien, Ungarn und Österreich („BRUA“) angestrebten Kapazitäten berücksichtigt wurden. Die Beteiligung von Transgaz an diesem Projekt wird daher zudem mit rechtlich bindenden Fristen verbunden sein.

Die Verpflichtungen werden bis zum 31. Dezember 2026 gelten. Ihre Umsetzung und Einhaltung werden von einem Treuhänder überwacht.

Die Kommission ist deshalb zu dem Schluss gelangt, dass die überarbeiteten Verpflichtungsangebote die festgestellten wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausräumen, und hat sie daher für Transgaz für rechtlich bindend erklärt.

(Quelle: EU-Kommission)

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