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Kartellrecht: EU-Kommission vs. Google

Onlinedienstleister haben in Brüssel Beschwerde gegen Google eingereicht. Der monopolistische Marktführer habe Konkurrenten bei Suchanfragen systematisch zurückgestuft. Die EU-Kommission ermittelt nun.
Von Redaktion
01. Dezember 2010

Die Europäische Kommission geht Beschwerden nach, laut denen Google gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll. Schon im Februar dieses Jahres hatten sich drei Suchdienste über Benachteiligungen durch Google beschwert, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Daraufhin sei Google zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Zu viel Marktmacht?

Konkret sollen Anbieter, die direkt mit Google konkurrieren – zum Beispiel Seiten für Preisvergleiche – systematisch zu weit unten in den Ergebnislisten des Suchmonopolisten gereiht worden sein. Eigene Dienste habe Google möglicherweise bevorzugt.
Die Kommission will auch Anschuldigungen klären, dass Google die Qualitätskennzahl – den so genannten Quality Score – bezahlter Suchergebnisse von Konkurrenten abgewertet hat. Der Quality Score gehört zu jenen Faktoren, die den Preis für Online-Werbekampagnen bestimmen.
Ein weiterer Vorwurf: Google habe Werbepartnern Exklusivitätsverpflichtungen auferlegt und sie dadurch daran gehindert haben, konkurrierende Werbung auf ihren Webseiten zu schalten.

Hohe Bußgelder in Kartellverfahren

Die offizielle Einleitung des Wettbewerbsverfahrens bedeutet nach Angaben der Brüsseler Behörde nicht, dass es Verstöße gegeben habe, sondern lediglich, dass sie der Untersuchung des Falles Vorrang einräumt. Sollten die Wettbewerbshüter Belege für die Vorwürfe finden, droht Google allerdings ein hohes Bußgeld. Verstöße gegen das Kartellrecht kann die Kommission mit Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes ahnden.
Bei den beschwerdeführenden Unternehmen handelt es sich um die britische Preisvergleichsseite Foundem, die französische Suchmaschine Ejustice.fr und das Verbraucherportal Ciao, das seit Sommer 2008 eine Microsoft-Tochter ist.

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