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Kartellrecht: Brüssel prüft Erleichterungen für Versicherungsbranche

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft gestartet. Auf dem Prüfstand steht, ob die gelockerten Kartellbestimmungen für Versicherungen über März 2017 hinaus verlängert werden sollen.
Von Redaktion
05. August 2014

Die Europäische Kommission hat einen Fragebogen erarbeitet, um Stellungnahmen von Interessenträgern zum Funktionieren und zur Zukunft der Gruppenfreistellungsverordnung für den Versicherungssektor einzuholen. Diese erlaubt bestimmte Vereinbarungen zwischen Unternehmen der Versicherungswirtschaft, die ansonsten verboten sind.

Antworten können bis zum 4. November 2014 übermittelt werden. Mit Hilfe des Fragebogens (Link im Kasten unten) sollen Interessenträger zur praktischen Anwendung und zur Zukunft der im März 2017 auslaufenden Verordnung konsultiert werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Beiträge wird die Kommission einen Bericht zur Vorlage beim Europäischen Parlament und beim Rat Ende März 2016 erarbeiten.

Die Kommission erwartet sich von der Befragung Informationen darüber, wie die Verordnung angewendet wird und welche Erfahrungen die Interessenträger dabei gemacht haben. Zudem möchte sie Aufschluss über Marktentwicklungen bekommen und erfahren, ob die Verordnung nach Ansicht der Interessenträger ganz, zum Teil oder nicht verlängert werden sollte. Die eingeholten Stellungnahmen dienen den Wettbewerbshütern als Entscheidungshilfe für diese Fragestellung.

Die derzeit geltende Freistellung gilt für zwei Arten von Vereinbarungen zwischen Versicherungs- bzw. Rückversicherungsgesellschaften:

  1. Vereinbarungen über gemeinsame Erhebungen, Tabellen und Studienergebnisse,

  2. Vereinbarungen über die gemeinsame Abdeckung bestimmter Arten von Risiken (Mitversicherungs- und Mit-Rückversicherungsgemeinschaften).

(Quelle: EU-Kommission)

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