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Kartellrecht: 561 Mio. Euro Strafe für Microsoft

Die Europäische Kommission hat Microsoft eine Geldbuße in Höhe von 561 Mio. Euro auferlegt. Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung, Nutzern die problemlose Wahl ihres bevorzugten Webbrowsers über einen Auswahlbildschirm zu ermöglichen, nicht nachgekommen. Die Kommission hatte 2009 diesbezügliche Verpflichtungszusagen von Microsoft bis 2014 für rechtsverbindlich erklärt.
Von Redaktion
07. März 2013

In ihrem Beschluss vom 6. März 2013 stellt die Kommission fest, dass Microsoft von Mai 2011 bis Juli 2012 keinen Browser-Auswahlbildschirm bei seinem Windows 7 Service Pack 1 zur Verfügung gestellt hat, was Microsoft auch einräumt.

Dabei hat das US-Softwareunternehmen sich im Dezember 2009 dazu verpflichtet, genau das zu tun, um so wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission zu zerstreuen. Die Bedenken bezogen sich auf die Kopplung des Microsoft-Webbrowsers Internet Explorer an das marktbeherrschende PC-Betriebssystem Windows.

Microsoft hatte sich verpflichtet, im Europäischen Wirtschaftsraum fünf Jahre lang (d. h. bis 2014) einen Auswahlbildschirm anzubieten, über den die Nutzer des Betriebssystems Windows über die Wahlmöglichkeiten informiert werden, damit sie selbst entscheiden können, welche(n) Webbrowser sie zusätzlich zum oder auch anstelle des Internet Explorer von Microsoft installieren wollen.

Europäischen Windows-Nutzern, die den Internet Explorer als Default-Browser eingestellt haben, stand ab März 2010 der Auswahlbildschirm zur Verfügung. Der Bildschirm erwies sich nach Angaben der EU-Kommission bei den Nutzern als großer Erfolg: So seien bis November 2010 insgesamt 84 Mio. Browser über den Bildschirm heruntergeladen worden.

Als die Nichteinhaltung der Verpflichtungszusage im Juli 2012 festgestellt und dokumentiert wurde, leitete die Kommission ein Verfahren ein. Zuvor hatte sie Microsoft im Oktober 2012 ihre Beschwerdepunkte übermittelt.

Dies ist laut EU-Kommission das erste Mal, dass einem Unternehmen wegen der Nichteinhaltung eines Verpflichtungsbeschlusses eine Geldbuße auferlegt wird.

(Quelle: EU-Kommission)

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