Kartellbuße gegen Fahrradhersteller Specialized
04. November 2019
Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Kartellgericht am 14. Juni 2019 gegen Specialized Europe B.V. eine Geldbuße in Höhe von 378.000 Euro verhängt.
Der US-amerikanische Fahrradhersteller beging einen Kartellrechtsverstoß in Form der vertikalen Preisbindung, das sind Preisvereinbarungen zwischen dem Lieferanten und den Händlern.
Zudem kam es zu Beschränkungen des passiven Verkaufs und Vertriebs von Produkten über das Internet im Geschäftsbereich „Bikes“ im Zeitraum von Jänner 2011 bis November 2016.
Die Antragsgegnerin stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.
(Quelle: BWB)
Autoren

Redaktion
Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance Welt. Unser Ziel ist es Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu u...