Kartellbuße gegen Ingram Micro verhängt
16. Dezember 2018
Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 6.11.2018 eine Geldbuße in Höhe von 288.888 Euro gegen das Unternehmen Ingram Micro GmbH wegen einer von März 2012 bis Oktober 2017 fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot.
Dies geschah in Form von wettbewerbsbeschränkenden vertikalen Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise in Bezug auf den Geschäftsbereich „Mobility“ (mobile Endgeräte wie Tablets, Smartphones und Navigationsgeräte).
Das Unternehmen Ingram Micro stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
(Quelle: BWB)
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