Justiz: Reformen im Straf- und Zivilrecht beschlossen
07. Dezember 2016
Neue Kronzeugenregelung und weitere Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung
Die neue Kronzeugenregelung soll ein noch effizienteres Instrument zur Aufklärung schwerer Kriminalität sein. Eine international besetzte Expertengruppe hatte diese Neuregelung erarbeitet. Sie soll die bisherige Regelung, die am Ende des Jahres ausläuft, ablösen. Zentrales Kriterium der Novelle ist die Freiwilligkeit: Potenzieller Kronzeuge wird nur, wer mit Beweisen oder seinem Wissen über kriminelle Handlungen aktiv an die Staatsanwaltschaft herantritt und dessen Aufklärungsbeitrag das Gewicht der eigenen begangenen Tat übersteigt. Wer eine Tat wesentlich bestimmt oder ausgeführt hat soll den Kronzeugenstatus nicht bekommen können.
„Entscheidend ist, dass sich niemand „freikaufen“ kann. Der potenzielle Kronzeuge muss eine innere Umkehr signalisieren und die Staatsanwaltschaft proaktiv mit seinem Wissen unterstützen“, so Brandstetter.
Auch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 (BRÄG) enthält Neuerungen im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. Es setzt die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht um und berücksichtigt auch Empfehlungen der „Financial Action Task Force“ (FATF). Die Novelle regelt Sorgfaltspflichten von Rechtsanwälten und Notaren bei Geschäften, die potenziell für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden können, und legt fest, wann eine Verdachtsmeldung gegenüber der im Innenministerium angesiedelten Geldwäschemeldestelle verpflichtend wird.
Ergänzungen im Strafrecht
Die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten im Strafverfahren werden durch die Umsetzung der EU-Richtlinie Rechtsbeistand weiter gestärkt. So wird in Zukunft sichergestellt, dass dem Beschuldigten auch in Haftfällen in möglichst kurzer Zeit ein Verteidiger beigestellt werden kann.
Umsetzung der europäischen NFI-Richtlinie
Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), das auf der EU-Richtlinie zu nicht-finanziellen Informationen (NFI) basiert, soll eine bessere Vergleichbarkeit in Bezug auf unternehmerische Verantwortung fördern. Unternehmen von öffentlichem Interesse, die an Bilanzstichtagen im Durchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, müssen künftig in den Lagebericht eine erweiterte Erklärung aufnehmen. Diese muss zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit beitragen und sich mindestens auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange hinsichtlich der Achtung von Menschenrechten sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen. Sind große Aktiengesellschaften, zur Aufstellung eines Corporate Governance-Berichts verpflichtet, müssen sie künftig auch ihr Diversitätskonzept in diesem beschreiben.
(Quelle: APA-OTS)
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