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Juncker: Strengere Ethikregeln für EU-Kommissäre

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat einen neuen Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder angekündigt. Die Vorschriften des Kodex sollen ab 2018 höhere ethische Standards und mehr Transparenz bringen.
Von Redaktion
18. September 2017

Die neuen Ethikregeln für Mitglieder der Europäischen Kommission sollen eindeutiger, die ethischen Standards strenger werden; gleichzeitig soll in mehreren Bereichen die Transparenz erhöht werden. Zudem wird ein unabhängiger Ethikausschuss geschaffen, der an die Stelle der derzeitigen Ad-hoc-Ethikkommission tritt.

Der neue Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder bringt u.a. folgende Änderungen:

Tätigkeiten nach Beendigung der Amtszeit

Der neue Verhaltenskodex sieht eine Verlängerung der „Karenzzeit“ vor: Diese beträgt gegenwärtig 18 Monate und soll für ehemalige Kommissionsmitglieder auf zwei Jahre und für den Präsidenten der Kommission auf drei Jahre angehoben werden. Während dieser Karenzzeit müssen ehemalige Mitglieder der Kommission diese vor Annahme einer neuen Beschäftigung informieren. Bestimmte Tätigkeiten, wie etwa der Lobbyarbeit bei Mitgliedern oder Bediensteten der Kommission, sind Beschränkungen unterworfen.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Im neuen Verhaltenskodex wird zum ersten Mal definiert, was unter einem „Interessenkonflikt“ zu verstehen ist. Kommissionsmitglieder müssen zudem grundsätzlich nicht nur Interessenkonflikte, sondern auch Situationen, die den Eindruck eines Interessenkonflikts erwecken könnten, vermeiden. Haben ehemalige Mitglieder der Kommission die Absicht, in Bereichen tätig zu werden, die im Zusammenhang mit ihrem ehemaligen Ressort stehen, muss zunächst der unabhängige Ethikausschuss angehört werden. Die Entscheidungen der Kommission als auch die Stellungnahmen des Ausschusses zu diesen Entscheidungen werden veröffentlicht.

Finanzielle Interessen

Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern. Sie müssen jede Investition von mehr als 10 000 Euro angeben, und zwar unabhängig davon, ob diese einen Interessenkonflikt bewirken könnte oder nicht. Besteht im Zusammenhang mit einem Vermögenswert eines Kommissionsmitglieds ein Interessenkonflikt, so kann der Präsident die Veräußerung oder Übertragung des Vermögenswerts in einen „Blind Trust“ verlangen. Die Kommissionsmitglieder sind gehalten, ihre Erklärungen zu Beginn jedes Jahres zu aktualisieren; dies ist bereits heute der Fall.

Transparenz und Rechenschaftspflicht

Mitglieder der Kommission müssen möglichst kostengünstig reisen. Angaben zu den Reisekosten jedes Kommissionsmitglieds werden alle zwei Monate veröffentlicht.

Durchsetzung der Vorschriften

Bei der Anwendung des Verhaltenskodex wird das Kollegium durch einen neuen unabhängigen Ethikausschuss unterstützt, der eine stärkere Rolle spielen wird. Er darf zu allen ethischen Fragen beraten und kann zu Themen im Zusammenhang mit dem Kodex Empfehlungen aussprechen. Bei Verstößen gegen den Kodex, die es nicht rechtfertigen, den Gerichtshof anzurufen, kann die Kommission eine Verwarnung aussprechen und veröffentlichen. Dies ist eine neue Möglichkeit, von der die Juncker-Kommission unlängst gegenüber der ehemaligen Kommissarin Neelie Kroes Gebrauch gemacht hat und die jetzt in den neuen Vorschriften verankert wird.

Auch der von Präsident Juncker im November unterbreitete Vorschlag, dass Kommissionsmitglieder sich ohne Freistellung als Kandidaten zu den Wahlen für das Europäische Parlament präsentieren können, ist Teil der neuen Regelung.

Der vorgeschlagene Verhaltenskodex soll am 1. Februar 2018 in Kraft treten. Er gilt dann für alle derzeitigen Mitglieder der Juncker-Kommission. Die Kommission wird jährlich einen Bericht über die Anwendung des Verhaltenskodex veröffentlichen.

(Quelle: EU-Kommission)

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