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Italien: Hutchison darf Wind Tre unter Auflagen übernehmen

Die Europäische Kommission hat Hutchison nach der EU-Fusionskontrollverordnung die Genehmigung erteilt, die alleinige Kontrolle über das derzeit gemeinsam mit VEON kontrollierte Unternehmen Wind Tre zu übernehmen.
Von Redaktion
03. September 2018

Genehmigungsbeschluss der Kommission von 2016 für die Gründung von Wind Tre

Wind Tre entstand 2016 durch die Zusammenführung der Geschäftstätigkeiten von WIND, einer Tochtergesellschaft von VimpelCom (jetzt VEON), mit jenen der Hutchison-Tochter H3G. WIND und H3G waren bis dato der dritt- bzw. viertgrößte Anbieter auf dem italienischen Mobilfunk-Endkundenmarkt.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung des Zusammenschlusses von 2016 untersuchte die Kommission, ob die Gründung von Wind Tre den Wettbewerb auf dem italienischen Mobilfunk-Endkundenmarkt einschränken und die Wettbewerbsfähigkeit der Betreiber virtueller Mobilfunknetze (Mobilfunkbetreiber, die die Netzinfrastruktur anderer Betreiber für ihre Dienste nutzen) beeinträchtigen würde.

Die Kommission genehmigte den Zusammenschluss im Jahr 2016, da ihre Bedenken durch die von Hutchison und VimpelCom angebotenen wirksamen strukturellen Abhilfemaßnahmen vollständig ausgeräumt wurden. Die Abhilfemaßnahmen ermöglichten insbesondere den Eintritt des französischen Telekommunikationsbetreibers Iliad in den italienischen Mobilfunkmarkt. Die Durchführung der Abhilfemaßnahmen ist noch nicht abgeschlossen.

Wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission und vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen

Im Juli 2018 schloss Hutchison eine Vereinbarung zur Übernahme der alleinigen Kontrolle über Wind Tre. Nach Prüfung dieser neuen Vereinbarung hat die Kommission festgestellt, dass sich die Wettbewerbslandschaft auf den italienischen Mobilfunkmärkten seit ihrer Untersuchung im Jahr 2016, abgesehen von der Gründung von Wind Tre und dem Markteintritt von Iliad, nicht wesentlich verändert hat. Sie kam deshalb zu dem Schluss, dass das neue Vorhaben nichts an den durch die erste Transaktion bewirkten Wettbewerbsbedingungen ändert, und sieht somit keinen Anlass zu sonstigen Wettbewerbsbedenken.

Die 2016 verhängten Auflagen werden weiterhin erfüllt. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, würde das neue Rechtsgeschäft die bereits im Genehmigungsbeschluss 2016 geäußerten Bedenken aufwerfen.

Um diese Bedenken auszuräumen, bot Hutchison an, die volle Verantwortung für die Einhaltung der Verpflichtungen zu übernehmen, die das Unternehmen 2016 gemeinsam mit VimpelCom (heute VEON) eingegangenen war.

Die Kommission ist zu der Auffassung gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Zusagen keine Wettbewerbsbedenken aufwirft. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.

(Quelle: EU-Kommission)

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