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Informationsaustausch über Konten – Liste aller Staaten publiziert

Das Finanzministerium hat eine Liste aller Staaten veröffentlicht, mit denen ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt.
Von Redaktion
17. Januar 2017

Mit dem Gemeinsame-Meldestandard-Gesetz (GMSG) ist der Common Reporting Standard (CRS) der EU in nationales österreichisches Recht umgesetzt worden. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen den teilnehmenden Staaten zählt zu einem der wesentlichen Mittel im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung.

Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU sowie mit weiteren Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat.

Zur Klarstellung, welche Staaten und Territorien zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, hat das Finanzministerium nun folgende Gesamtliste kundgemacht:

Andorra, Anguilla, Argentinien, Aruba, Australien, Belgien, Bermuda, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Cayman Islands, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Sankt Bartholomäus und St. Martin), Griechenland, Guernsey, Indien, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Kolumbien, Korea (Republik), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neuseeland, Niederlande (einschließlich Bonaire, Saba und Sint Eustacius), Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Sint Maarten, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Kanarische Inseln), Tschechische Republik, Turks and Caicos Islands, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar) und Zypern.

Österreichische Finanzinstitute sind künftig verpflichtet, Informationen über Kunden, die in den genannten Staaten ansässig sind, einmal jährlich an ihr zuständiges Finanzamt zu übermitteln. Die Meldedaten werden dann von der österreichischen Finanz an die zuständigen Behörden der jeweiligen Partnerstaaten weitergeleitet.

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

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